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Grundwasserwärmepumpen

Informationen zum Bau von Grundwasserwärmepumpen

  • Bohrungen zur Herstellung von Entnahme- und Schluckbrunnen sind dem Landratsamt und dem Regierungspräsidium Freiburg, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau, anzuzeigen

  • Bohrungen dürfen nur von zertifizierten Bohrunternehmen durchgeführt werden.

  • In Wasserschutzgebieten ist der Bau von Grundwasserwärmepumpen grundsätzlich nicht zulässig.