Gleichstellungs-Aktionsplan
Im August 2014 unterzeichnete die Landkreisverwaltung die Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene (Eur.-Charta). Die Eur.-Charta definiert Grundsätze, die auf lokaler Ebene zu konkretisieren sind. Durch die Unterzeichnung hat sich der Ostalbkreis zur Erarbeitung eines Gleichstellungs-Aktionsplans bereit erklärt.
Der Gleichstellungs-Aktionsplan enthält Ziele, Prioritäten, Maßnahmen sowie Ressourcen. Für die Erarbeitung und Umsetzung des Gleichstellungs-Aktionsplans hat der Ostalbkreis eine Gleichstellungskommission, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der Kreistagsfraktionen, Fachabteilungen und anderer Institutionen gegründet. Der 2. Gleichstellungs-Aktionsplan des Ostalbkreises gilt von 2020-2024.
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