Informationen für Brennholzkäufer
Wie komme ich an Brennholz?
Das Brennholz wird in der Regel von den örtlich zuständigen Forstrevierleitungen verkauft. Einige Kommunen verkaufen ihr Holz aber auch direkt über die Rathäuser.Aufgrund der großen Nachfrage in den letzten Jahren, wird in manchen Revieren und einigen Kommunen das Brennholz versteigert.
Die aktuellen Versteigerungstermine finden Sie auf unserer Infoseite dazu. Diese werden auch in den Amtsblättern oder in den örtlichen Tageszeitungen veröffentlicht.
Von Händlern können größere Mengen an Brennholz auch direkt über die Forst-Außenstellen erworben werden.
In welcher Form wird Brennholz im Wald angeboten?
Das Brennholz wird an private Endverbraucher entweder als "Brennholz lang" oder als "Flächenlos" abgegeben. Brennschichtholz (Meterholz) ist nur noch in Ausnahmefällen erhältlich.
Brennholz lang:
"Brennholz lang" sind ganze Stämme, die aus der Waldfläche herausgezogen und an befahrbaren Waldwegen abgelegt wurden. Die Stämme sind bereits ausgeastet und müssen vom Kunden nur noch auf die gewünschte Länge abgesägt und gespalten werden.
"Brennholz lang" sind ganze Stämme, die aus der Waldfläche herausgezogen und an befahrbaren Waldwegen abgelegt wurden. Die Stämme sind bereits ausgeastet und müssen vom Kunden nur noch auf die gewünschte Länge abgesägt und gespalten werden.
Flächenlos (Reisschlag):
Ein Flächenlos ist ein abgegrenzter Bereich im Wald, dessen Grenzen optisch markiert sind. In diesem Bereich kann der Brennholzkunde den nach dem Holzeinschlag dort verbliebenen Schlagraum (Äste, Baumgipfel, zerbrochene Stammteile) selbst aufarbeiten. Da Holzmenge und Größe der Parzelle eines Flächenloses sehr unterschiedlich sein können, gibt es keine festen Preise. Holz aus Flächenlosen ist aber deutlich günstiger als "Brennholz lang", da das Holz nicht direkt am Weg liegt, sondern noch aus der Waldfläche heraus geborgen werden muss.
Ein Anhaltspunkt zu den unterschiedlichen Raummaßen und deren Umrechnungszahlen soll folgende Tabelle wiedergeben:
Ein Flächenlos ist ein abgegrenzter Bereich im Wald, dessen Grenzen optisch markiert sind. In diesem Bereich kann der Brennholzkunde den nach dem Holzeinschlag dort verbliebenen Schlagraum (Äste, Baumgipfel, zerbrochene Stammteile) selbst aufarbeiten. Da Holzmenge und Größe der Parzelle eines Flächenloses sehr unterschiedlich sein können, gibt es keine festen Preise. Holz aus Flächenlosen ist aber deutlich günstiger als "Brennholz lang", da das Holz nicht direkt am Weg liegt, sondern noch aus der Waldfläche heraus geborgen werden muss.
In welchem Verkaufsmaß wird das Brennholz angeboten?
Das Brennholz wird von den Kommunen und den Forstdienststellen fast ausschließlich im Verkaufsmaß Festmeter (Fm) angeboten. Ein Fm entspricht einem Würfel reiner Holzmasse mit der Kantenlänge von einem Meter. Ein Raummeter (Rm) entspricht dagegen einem Würfel mit derselben Kantenlänge, wobei das Holz hier geschichtet ist und entsprechende Hohlräume aufweist. Eine weitere Verkaufseinheit ist der "Schüttraummeter" (SRm). Viele Brennholzhändler bieten die ofenfertigen Brennholzscheite in dieser Einheit an. Ein SRm entspricht dabei demselben Würfel mit einem Meter Kantenlänge, wobei die Scheite hier lose geschüttet und mit entsprechend größeren Hohlräumen vorliegen.Ein Anhaltspunkt zu den unterschiedlichen Raummaßen und deren Umrechnungszahlen soll folgende Tabelle wiedergeben:
Brennholz in Festmeter (Fm) | Brennschichtholz in Raummeter (Rm), ungespalten | Brennschichtholz in Raummeter (Rm), gespalten | Brennholzscheite (Buche, 33 cm lang), lose geschüttet (SRm) |
1,0 Fm | 1,5 Rm | 1,6 Rm | 2,0 SRm |
0,65 Fm | 1,0 Rm | 1,2 Rm | 1,4 SRm |
0,4 Fm | 0,6 Rm | 0,7 Rm | 1,0 SRm |
Allgemeine Informationen zum Brennholz- und Flächenlosverkauf durch die Forstbehörde im Landkreis Ostalbkreis
Das Landratsamt Ostalbkreis bietet Brennholz in langer Form an der Waldstraße sowie teilweise Flächenlose aus nachhaltig bewirtschafteten Wäldern zum Verkauf an. Sie können dieses entweder über die Teilnahme an einer Versteigerung oder über die Forstrevierleitungen erwerben.
Arbeitssicherheit und Verkehrssicherung
Die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften in der jeweils gültigen Fassung sind einzuhalten. Insbesondere wird auf folgende Punkte hingewiesen:- Alleinarbeit ist verboten.
- Erste-Hilfe-Material ist vor Ort mitzuführen. Rufnummer für den Notfall ist die 112.
- Personen unter 18 Jahren ist die Arbeit mit der Motorsäge untersagt.
- Für die Aufarbeitung von Flächenlosen mit ausschließlich liegendem Holz und für die Aufarbeitung von Brennholz lang am Waldweg ist ein mindestens eintägiger qualifizierter Motorsägenlehrgang erforderlich.
- Der jeweilige Motorsägenlehrgang muss den Anforderungen der gesetzlichen Unfallversicherungsträger entsprechen. Der entsprechende Nachweis ist bei der Arbeit im Wald mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.
Anstelle eines Motorsägenlehrgangs kann die Sachkunde für den Umgang mit der Motorsäge auch durch den Nachweis einer Berufsausbildung und/oder mehrjährigen beruflichen Tätigkeit in der Holzernte erbracht werden. - Für die Aufarbeitung von Flächenlosen, bei denen stehende Bäume oder Stammteile gefällt werden, ist ein mindestens zweitägiger qualifizierter Motorsägenlehrgang erforderlich.
- Bei der Arbeit mit der Motorsäge ist die vorgeschriebene Sicherheitsausrüstung (Helm mit Gesichts- und Gehörschutz, Schnittschutzhose, Sicherheitsschuhe mit Schnittschutz, Handschuhe) zu tragen.
- Notwendige Absperrungen von Wegen sind mit der zuständigen Revierleitung abzustimmen und mit geeigneten Warnschildern und rot-weißem Warnband zu versehen. Absperrungen sind unmittelbar nach Beendigung der Arbeit wieder zu entfernen.
- Bei Fällarbeiten hat sich der Motorsägenführer zu vergewissern, dass sich innerhalb des Fallbereichs (mindestens doppelte Baumlänge) nur die mit dem Fällvorgang beschäftigten Personen aufhalten und diese die erforderlichen Sicherheitsregeln beachten (z.B. Benutzung der Rückweiche). Hängen gebliebene Bäume sind unverzüglich und fachgerecht zu Boden zu bringen.
- Bei Absperrungen sind neben geeigneten Warnschildern und rot-weißem Warnband erforderlichenfalls auch Warnposten aufzustellen.
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