Ausgleichsleistungen
Im Sachgebiet Ausgleichsleistungen werden alle Maßnahmen des Gemeinsamen Antrags abgewickelt.
Die Antragstellung erfolgt über die Online-Anwendung FIONA. Die Förderprogramme beinhalten Direktzahlungen der EU sowie Ausgleichsleistungen des Landes Baden-Württemberg, die teilweise von der EU und teilweise vom Bund kofinanziert werden.Derzeit gibt es folgende Programme:
- Direktzahlungen (Basisprämie, Greeningprämie, Umverteilungsprämie, Junglandwirteprämie und Kleinerzeugerregelung)
- Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT)
- Ausgleichszulage Landwirtschaft (AZL)
- Schutzgebiets- und Ausgleichsverordnung (SchALVO) für Wasserschutzgebiete
- Landschaftspflegerichtlinie (LPR)
- Steillagenförderung Dauergrünland
- Umweltzulage Wald (UZW)
- Einkommensverlustprämie (EVP)
Bei Fragen können Sie sich gerne an uns wenden.
Anträge zum Umbruch und zur Neuanlage von Dauergrünland finden Sie unter Grünlandumwandlung.
Ansprechpartner/in
Susanne Beck
Stellv. Sachgebietsleiter/in
Telefon: 07961 9059-3689
Telefax: 07361 503-583689
Details E-Mail an Susanne Beck
Manfred Bücheler
Sachgebietsleiter/in
Telefon: 07961 9059-3660
Telefax: 07361 503-583660
Details E-Mail an Manfred Bücheler
Ostalbkreis auf Facebook
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