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Ausgleichsleistungen

Im Sachgebiet Ausgleichsleistungen werden alle Maßnahmen des Gemeinsamen Antrags abgewickelt.

Die Antragstellung erfolgt über die Online-Anwendung FIONA. Die Förderprogramme beinhalten Direktzahlungen der EU sowie Ausgleichsleistungen des Landes Baden-Württemberg, die teilweise von der EU und teilweise vom Bund kofinanziert werden.

Derzeit gibt es folgende Programme:
  • Direktzahlungen (Basisprämie, Greeningprämie, Umverteilungsprämie, Junglandwirteprämie und Kleinerzeugerregelung)
  • Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT)
  • Ausgleichszulage Landwirtschaft (AZL)
  • Schutzgebiets- und Ausgleichsverordnung (SchALVO) für Wasserschutzgebiete
  • Landschaftspflegerichtlinie (LPR)
  • Steillagenförderung Dauergrünland
  • Umweltzulage Wald (UZW)
  • Einkommensverlustprämie (EVP)

Bei Fragen können Sie sich gerne an uns wenden.

Anträge zum Umbruch und zur Neuanlage von Dauergrünland finden Sie unter Grünlandumwandlung.



Ansprechpartner/in


Susanne Beck
Stellv. Sachgebietsleiter/in
Telefon: 07961 9059-3689
Telefax: 07361 503-583689
Details E-Mail an Susanne Beck
Manfred Bücheler
Sachgebietsleiter/in
Telefon: 07961 9059-3660
Telefax: 07361 503-583660
Details E-Mail an Manfred Bücheler

Mehr zu diesem Thema


Grünlandumwandlung

Externe Links


Infodienst - Förderung - FIONA
Infodienst - Förderung - Gemeinsamer Antrag