Land- und forstwirtschaftliche Grundstücke - Genehmigung zum Kauf oder Verkauf beantragen
Sie wollen ein land- oder forstwirtschaftliches Grundstück kaufen oder verkaufen?
In bestimmten Fällen müssen Sie dafür die Genehmigung der zuständigen Landwirtschaftsbehörde einholen.
Hinweis: Für Fälle, in denen Sie keine Genehmigung benötigen, kann Ihnen die Landwirtschaftsbehörde auf Antrag ein Zeugnis darüber ausstellen.
Eine Genehmigung benötigen Sie vor allem für die Eigentumsübertragung folgender Grundstücke:
- Grundstücke, auf denen sich die Hofstelle oder ein Wirtschaftsgebäude eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes befindet
- Grundstücke, die land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden oder nutzbar wären und mindestens 1 Hektar groß sind
- Bei Grundstücken, die dem Weinbau oder Betrieben mit gartenbaulicher Erzeugung dienen, beträgt die Mindestgröße 0,5 Hektar.
- Bei Veräußerungen im Bereich der Schweizer Grenze beträgt die Mindestgröße 10 Ar.
Achtung: Bildet das verkaufte Grundstück mit anderen Grundstücken des Verkäufers oder der Verkäuferin eine räumlich zusammenhängende Fläche, müssen Sie diese räumlich zusammenhängenden Flächen für die Ermittlung der oben genannten Mindestgrößen zusammenzählen. Zu berücksichtigen sind dabei auch angrenzende Flächen, die beispielsweise durch einen in öffentlichem Eigentum befindlichen Weg oder Graben voneinander getrennt sind. Befindet sich die Hofstelle oder ein Wirtschaftsgebäude auf dem Grundstück, benötigen Sie immer eine Genehmigung.
Daneben benötigen Sie für folgende Vorgänge eine Genehmigung:
- Einräumung und Verkauf eines Miteigentumsanteils an einem land- oder forstwirtschaftlichen Grundstück
- Verkauf eines Erbanteils
- an andere Personen als Miterben oder Miterbinnen, wenn
- der Nachlass hauptsächlich aus einem landwirtschaftlichen Betrieb besteht
- Einräumung des Nießbrauchs oder Erbbaurechts an einem land- oder forstwirtschaftlichen Grundstück
Tipp: Im Zweifelsfall sollten Sie vor Abschluss eines notariellen Vertrages mit der zuständigen Behörde abklären, ob Sie eine Genehmigung benötigen.
Die Genehmigung müssen Sie schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.
Den Antrag können folgende Personen stellen:
- die Vertragsparteien
- die Person, zu deren Gunsten der Vertrag geschlossen wurde
- der Notar, der den Kaufvertrag beurkundet hat oder die Notarin.
Die zuständige Stelle entscheidet über den Antrag. Sie kann eine Genehmigung auch mit Auflagen oder unter bestimmten Bedingungen erteilen.
Hinweis: Unter bestimmten Voraussetzungen hat die Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH als gemeinnütziges Siedlungsunternehmen das Vorkaufsrecht.
- notariell beurkundeter Vertrag oder Vertragsentwurf
- eine Erklärung des Verkäufers oder der Verkäuferin, ob das verkaufte Grundstück mit anderen Grundstücken von ihm oder ihr eine räumlich zusammenhängende Fläche bildet
bis zu zwei Monate ab Antragstellung
Hinweis: Übt die Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH das Vorkaufsrecht aus, verlängert sich die Frist um einen weiteren Monat.
Stand: 12.10.2021
Verantwortlich: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
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