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Verfahrenshandbuch für Biogasanlagen gemäß § 10 Absatz 5a BImSchG
Umsetzung der RED II-Richtlinie

Nach der Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energien aus erneuerbaren Quellen (RED II-Richtlinie) vom 11.12.2018 sind für Anlagen zur Erzeugung von Erneuerbare Energien Verfahrenshandbücher für die Projektträger zu erstellen. Das eingestellte Verfahrenshandbuch stellt für den Bereich Immissionsschutz das Verfahren zur immissionsschutzrechtlichen Zulassung von Biogasanlagen in Baden-Württemberg dar.

Geregelt wird darin u.a., dass die nach der RED II-Richtlinie auf Antrag des Vorhabenträgers mit der Koordinierung des Genehmigungsverfahrens zu beauftragende einheitliche Stelle die jeweils zuständige Immissionsschutzbehörde ist. Eine entsprechende Regelung wird in die Immissionsschutz-Zuständigkeitsverordnung BW aufgenommen.