Beschwerden von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
Möchten Sie eine Beschwerde über Ihren Arbeitgeber einreichen?
Sie können hierfür das Online-Formular verwenden oder eine E-Mail mit den erforderlichen Angaben senden.
Es wird empfohlen, bezüglich der Beschwerde zunächst auf den Arbeitgeber und den Betriebsrat zuzugehen.
Aus der nachfolgenden Tabelle können Sie die Bereiche entnehmen, für die der Geschäftsbereich Umwelt und Gewerbeaufsicht arbeitsschutzrechtlich zuständig ist:
zuständig | nicht zuständig |
Arbeitsschutzorganisation | Tarifrechtliche Angelegenheiten |
Arbeitsplätze, Arbeitsstätten (z.B. Raumlüftung, Raumtemperatur, Lärm am Arbeitsplatz, Nichtraucherschutz) | Arbeitsrecht (z.B. Kündigungsschutz, Scheinbeschäftigung), Gewerberecht (Erlaubnisverfahren, An-/Ab-/Ummeldungen) |
Ergonomie (Arbeitsbedingungen) | Unlauterer Wettbewerb (Wettbewerbsverzerrung) |
Arbeitsmittel (z.B. Laser, Maschinensicherheit ) | Schwarzarbeit, Mindestlohn |
Überwachungsbedürftige Anlagen (z.B. Druckbehälter, Aufzüge) | Datenschutz (z.B. betriebliche Videoüberwachung) |
Gefahrstoffe incl. explosionsgefährliche Stoffe u. biologische Arbeitsstoffe | Strahlenschutz (ionisierende Strahlung, radioaktive Strahlung, Röntgengeräte) |
Beförderung gefährlicher Güter | Heimarbeit |
Psychische Belastungen (z.B. Mobbing) | Mutterschutz |
Arbeitszeit (z.B. Überwachung, Überprüfung von Verstößen, Erteilung von Bewilligungen und Ausnahmen) | Zollrechtliche Angelegenheiten (z.B. Einfuhr von Produkten, Maschinen) |
Kinder-, Jugendarbeitsschutz (Ausbildung, Ferienarbeit) | Produktsicherheit (Inverkehrbringen von Geräten, Produkten, Anlagen) |
Arbeitsmedizin (arbeitsmedizinische Vor-sorge und Nachsorge) |
Adresse
Landratsamt Ostalbkreis
Umwelt und Gewerbeaufsicht
Dienstgebäude:
Stuttgarter Straße 41
73430 Aalen
Telefon: 07361 503-1381
Telefax: 07361 503-1734
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