Behindertenrecht
Die Rechtsvorschriften zur Rehabilitation und Eingliederung, die für mehrere Sozialbereiche einheitlich gelten, sowie das Behindertenrecht sind im Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) zusammengefasst. Das Schwerbehindertengesetz wurde dadurch aufgehoben.
Die Versorgungsverwaltung des Ostalbkreises stellt auf Antrag- das Vorliegen einer Behinderung,
- den Grad der Behinderung (GdB),
- sowie weitere gesundheitliche Merkmale (Merkzeichen) für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen
Beträgt der Grad der Behinderung wenigstens 50, erhält der Antragsteller einen Schwerbehindertenausweis, auf dessen Rückseite die zustehenden Merkzeichen eingetragen werden.
Der Schwerbehindertenausweis wird ab 01.12.2013 im Scheckkartenformat ausgestellt. Bitte fügen Sie Ihrem Antrag daher immer ein Passbild bei.
Die Feststellungen sind Voraussetzung dafür, dass behinderte Menschen die ihnen zustehenden Nachteilsausgleiche und Rechte geltend machen können.
Die Servicestelle Behindertenrecht finden Sie im Landratsamt Ostalbkreis in Aalen, Zimmer Nr. 118 (1. Stock).
Adresse
Landratsamt Ostalbkreis
Integration und Versorgung
Dienstgebäude:
Stuttgarter Straße 41
73430 Aalen
Telefon: 07361 503-1481
Telefax: 07361 503-1477
E-Mail senden So finden Sie zu uns
Ansprechpartner/in
Gerd Reinhardt
Fachbereichsleiter
Telefon: 07361 503-1699
Telefax: 07361 503-581699
Details E-Mail an Gerd Reinhardt
Ostalbkreis auf Facebook
Zum Schutz der Daten und der Privatsphäre unserer Nutzer setzt www.ostalbkreis.de das bewährte Zwei-Klick-Verfahren ein.Der Nutzer hat die Möglichkeit, die Buttons manuell zu aktivieren und damit die Verbindung zu seinem bevorzugten Netzwerk herzustellen. Mit dem Klick auf einen der Buttons stimmen Sie der Übermittlung Ihrer Daten an den jeweiligen Betreiber des sozialen Netzwerks zu.
Ostalbkreis auf YouTube
Zum Schutz der Daten und der Privatsphäre unserer Nutzer setzt www.ostalbkreis.de das bewährte Zwei-Klick-Verfahren ein.Der Nutzer hat die Möglichkeit, die Buttons manuell zu aktivieren und damit die Verbindung zu seinem bevorzugten Netzwerk herzustellen. Mit dem Klick auf einen der Buttons stimmen Sie der Übermittlung Ihrer Daten an den jeweiligen Betreiber des sozialen Netzwerks zu.
Ostalbkreis auf Twitter
Zum Schutz der Daten und der Privatsphäre unserer Nutzer setzt www.ostalbkreis.de das bewährte Zwei-Klick-Verfahren ein.Der Nutzer hat die Möglichkeit, die Buttons manuell zu aktivieren und damit die Verbindung zu seinem bevorzugten Netzwerk herzustellen. Mit dem Klick auf einen der Buttons stimmen Sie der Übermittlung Ihrer Daten an den jeweiligen Betreiber des sozialen Netzwerks zu.
Ostalbkreis auf Instagram
Zum Schutz der Daten und der Privatsphäre unserer Nutzer setzt www.ostalbkreis.de das bewährte Zwei-Klick-Verfahren ein.Der Nutzer hat die Möglichkeit, die Buttons manuell zu aktivieren und damit die Verbindung zu seinem bevorzugten Netzwerk herzustellen. Mit dem Klick auf einen der Buttons stimmen Sie der Übermittlung Ihrer Daten an den jeweiligen Betreiber des sozialen Netzwerks zu.