Bildung und Teilhabe bei Bezug von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Zu den Bildungs- und Teilhabeleistungen gehören:
- Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten in Schule oder Kindertageseinrichtung (Kita)
- Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf
- Schülerbeförderungskosten
- Lernförderung (Nachhilfe)
- Mittagsverpflegung in Schule, Kita und Kindertagespflege
- Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit (Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben).
Wer kann die Leistungen erhalten?
Berechtigt sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, wenn ihre Eltern oder sie selbst eine der folgenden Leistungen beziehen:
- Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld (SGB II)
- Sozialhilfe (SGB XII)
- Wohngeld und/ oder Kinderzuschlag oder
- Asylbewerberleistungen
Wer ist für mich zuständig, wenn ich
… Arbeitslosengeld II erhalte? | Jobcenter Ostalbkreis jobcenter-bildung-teilhabe[at]ostalbkreis.de Tel. 07171 1048-4430 |
... ich Grundsicherung nach dem SGB XII erhalte? | Landratsamt Ostalbkreis Ansprechpartner sind die jeweiligen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter des Geschäftsbereichs Soziales |
… oder meine Kinder Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten? | im Landkreis: Landratsamt Ostalbkreis 73430 Aalen, Stuttgarter Straße 41 but[at]ostalbkreis.de Tel. 07361 503-1427 bzw. im Stadtgebiet Schwäbisch Gmünd Stadtverwaltung Schwäbisch Gmünd Amt für Familie und Soziales 73525 Schwäbisch Gmünd, Marktplatz 37 amt-fuer-familie-und-soziales[at]schwaebisch-gmuend.de Tel. 07171 603-5028 |
Asylbewerberleistungen nach dem AsylbLG erhalte? | Landratsamt Ostalbkreis 73430 Aalen, Stuttgarter Straße 41 integration.und.versorgung[at]ostalbkreis.de Tel. 07361 503-1195 Ansprechpartner sind die jeweiligen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter des Geschäftsbereichs Integration und Versorgung. |
Adresse
Landratsamt Ostalbkreis
Integration und Versorgung
Dienstgebäude:
Stuttgarter Straße 41
73430 Aalen
Telefon: 07361 503-1481
Telefax: 07361 503-1477
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