Informationen und Leistungen für Geflüchtete aus der Ukraine
Antragstellung Asylbewerberleistungsgesetz
Geflüchtete aus der Ukraine können finanzielle Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Antragsunterlagen sind bei diesen Stellen erhältlich.
Für Fragen zur Antragstellung wenden Sie sich per E-Mail an sozialhilfe-ukraine[at]ostalbkreis.de
Erklärvideo "Kindergeld" (russisch)
Erklärvideo "Kindergeld" (ukrainisch)
Falls Geflüchtete aus der Ukraine jedoch direkt vor Ort in einer Stadt oder Gemeinde ankommen sollten und Wohnraum benötigen, können sie sich auch direkt an die dortigen Rathäuser wenden. Ist in der jeweiligen Kommune kein Wohnraum vorhanden, so klärt die Stadt oder Gemeinde die Frage der Unterbringung in Abstimmung mit dem Landratsamt Ostalbkreis.
Falls Sie Wohnraum für Geflüchtete zur Verfügung stellen möchten, senden Sie bitte die ausgefüllte Checkliste per E-Mail an Ihr Rathaus vor Ort. Der Ostalbkreis mietet keine privaten Wohnungen an.
Die Checkliste steht zum Download zur Verfügung.
Möchten Sie Menschen aus der Ukraine Ihren privaten Wohnraum anbieten, können Sie uns einen Aushang mit den wichtigsten Eckpunkten und Ihren Kontaktdaten an wohnraum-ukraine[at]ostalbkreis.de senden. Dieser wird dann in den Gemeinschaftsunterkünften ausgehängt, damit sich Interessenten direkt bei Ihnen melden können.
Falls Sie größere Immobilien (ab 30 Personen) zur Verfügung stellen möchten, wenden Sie sich direkt an wohnraum-ukraine[at]ostalbkreis.de.
- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Kosten der Unterkunft/Miete
- Krankenhilfeleistungen
- Bildung-und-Teilhabe-Leistungen
Antragsunterlagen sind bei diesen Stellen erhältlich.
Für Fragen zur Antragstellung wenden Sie sich per E-Mail an sozialhilfe-ukraine[at]ostalbkreis.de
Erklärvideo Kindergeld
Die Familienkasse hat eine Schritt-für Schritt Ausfüllhilfe zum Kindergeldantrag erstellt.Erklärvideo "Kindergeld" (russisch)
Erklärvideo "Kindergeld" (ukrainisch)
Ankommen und Wohnen
Für Geflüchtete aus der Ukraine sind die Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes offizielle Erstanlaufstelle für alle, die nicht bei Verwandten oder Freunden unterkommen. Im Ostalbkreis ist dies die Landeserstaufnahmestelle in Ellwangen (Georg-Elser-Straße 2, 73479 Ellwangen).Falls Geflüchtete aus der Ukraine jedoch direkt vor Ort in einer Stadt oder Gemeinde ankommen sollten und Wohnraum benötigen, können sie sich auch direkt an die dortigen Rathäuser wenden. Ist in der jeweiligen Kommune kein Wohnraum vorhanden, so klärt die Stadt oder Gemeinde die Frage der Unterbringung in Abstimmung mit dem Landratsamt Ostalbkreis.
Falls Sie Wohnraum für Geflüchtete zur Verfügung stellen möchten, senden Sie bitte die ausgefüllte Checkliste per E-Mail an Ihr Rathaus vor Ort. Der Ostalbkreis mietet keine privaten Wohnungen an.
Die Checkliste steht zum Download zur Verfügung.
Möchten Sie Menschen aus der Ukraine Ihren privaten Wohnraum anbieten, können Sie uns einen Aushang mit den wichtigsten Eckpunkten und Ihren Kontaktdaten an wohnraum-ukraine[at]ostalbkreis.de senden. Dieser wird dann in den Gemeinschaftsunterkünften ausgehängt, damit sich Interessenten direkt bei Ihnen melden können.
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