Amts- und gerichtsärztlicher Dienst
Der Amts- und gerichtsärztliche Dienst des Geschäftsbereichs Gesundheit führt im Ostalbkreis unabhängig und neutral Untersuchungen im öffentlichen Interesse durch. Hierüber werden Gutachten, Stellungnahmen, Zeugnisse und Bescheinigungen erstellt. Die Zuständigkeit ist durch Gesetze und Rechtsverordnungen geregelt. Es gilt das Wohnortprinzip, d. h. es ist das Gesundheitsamt des Landkreises zuständig, in dem die Bürger mit ihrem Erstwohnsitz gemeldet sind.
Amtsärztliche Begutachtungen werden im Gesundheitsamt aus unterschiedlichen Anlässen durchgeführt. Hierzu zählen insbesondere:- Schul- und Prüfungsfähigkeit
- Gesetzliche Betreuungsbedürftigkeit nach FamFG
- Leistungen der Eingliederungshilfe nach §§ 53, 54 SGB XII
- Reisefähigkeit bei Ausreiseanordnung
- Vaterschaftstests
- Verhandlungs- und Haftfähigkeit
- Leistungen bei Krankheit für Asylbewerber nach Asylbewerberleistungsgesetz
- Unterbringungsbedürftigkeit bei Personen mit psychischen Störungen nach Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG)
Adresse
Landratsamt Ostalbkreis
Gesundheit
Dienstgebäude:
Julius-Bausch-Str. 12
73430 Aalen
Telefon: 07361 503-1900
Telefax: 07361 503-1155
E-Mail senden So finden Sie zu uns Dienststelle Schwäbisch Gmünd
Außenstelle Hardt
Dienstgebäude:
Oberbettringer Straße 166
73525 Schwäbisch Gmünd
Telefon: 07171 32-4142
Telefax: 07171 32-4158
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