Mitnahme von Medikamenten und Betäubungsmitteln auf Reisen
Nicht alle Arzneimittel können ohne Probleme in jedes Land eingeführt werden.
Reisen in die Staaten des Schengener AbkommensBei Reisen bis zu 30 Tagen in Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens (Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik und Ungarn) kann die Mitnahme von ärztlich verschriebenen Betäubungsmitteln in einer vom behandelnden Arzt ausgefüllten Bescheinigung (siehe Download) erfolgen. Diese Bescheinigung können Sie vor Antritt der Reise beim Gesundheitsamt beglaubigen lassen. Für jedes verschriebene Betäubungsmittel brauchen Sie eine eigene Bescheinigung.
Reisen in andere Länder
Bei Reisen in Länder außerhalb des Schengener Abkommens ist es empfehlenswert, die diplomatische Vertretung des entsprechenden Landes zu kontaktieren und sich nach den genauen Bestimmungen zu erkundigen.
Es wird zusätzlich empfohlen, eine ärztliche Dosierungsanweisung (siehe Download), in welcher Einzel-/Tagesdosierung, Wirkstoffbezeichnung und die Dauer der Reise aufgeführt sind, in Englisch mitzuführen.
Erforderliche Unterlagen für die Beglaubigung beim Gesundheitsamt
- Ärztliche Bescheinigung über die Verschreibung
- Gültiges Ausweisdokument
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