Kehr- und Überprüfungsordnung
Das Wirtschaftsministerium hat auf der Grundlage des Schornsteinfegergesetzes die Kehr- und Überprüfungsordnung - KÜO erlassen.
In der KÜO wird geregelt, welche Anlagen und Einrichtungen kehr- und überprüfungspflichtig sind und wie oft die vorgeschriebenen Arbeiten vom jeweiligen Schornsteinfeger durchzuführen sind.Die Gebührenhöhe ist ebenfalls vorgeschrieben und darf weder erhöht noch erniedrigt werden. Im Schornsteinfegergebührenverzeichnis ist die Gebühr in Arbeitswerte festgelegt. Ein Arbeitswert (AW) entspricht derzeit 1,20 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer.
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