Entfernen von Bäumen und Sträuchern während der Vegetationszeit vom 01.03. bis 30.09.
Nach § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz dürfen Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundstücken stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche oder andere Gehölze in der Zeit vom 01. März bis 30. September nicht abschnitten oder auf den Stock gesetzt werden.
Zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses.
In der vorgenannten Vorschrift sind verschiedene Ausnahmesituationen beschrieben, in der das allgemeine Verbot nicht gilt.
Da es bei der Einschätzung der vorgenannten Ausnahmesituationen zu Missverständnissen kommen kann, empfehlen wir die Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde.
In diesem Zusammenhang wird auch auf das Merkblatt Heckenpflege verwiesen.
Fällen von Bäumen, die als Naturdenkmale geschützt sind
Generell ist das Entfernen (Fällen) sowie die Zerstörung, Veränderung des Erscheinungsbildes und die Beeinträchtigung eines Naturdenkmals oder seiner geschützten Umgebung verboten.
Die Verkehrssicherungspflicht und Haftung obliegt auch bei Naturdenkmalen dem Eigentümer. Aufgrund der Unterschutzstellung des Baumes ist jedoch vor Durchführung jeglicher Pflege- bzw. Verkehrssicherungsmaßnahmen die untere Naturschutzbehörde zu beteiligen, ggf. ist ein Antrag auf Befreiung zu stellen. Auf den Gemarkungen der Städte Aalen, Ellwangen und Schwäbisch Gmünd sind die Großen Kreisstädte für Naturdenkmale zuständig.
Fällen von Bäumen im Landschaftsschutzgebiet
Die Ausweisung eines Landschaftsschutzgebietes bezweckt u.a. wesentliche Landschaftsbestandteile, wie z.B. einzelne Bäume, Streuobstwiesen, Hecken, Gebüsche oder ähnliche Naturerscheinungen, die zur Zierde und Belebung des Landschaftsbildes beitragen und im Interesse der Tierwelt Erhaltung verdienen, zu erhalten und zu schützen.
Das Entfernen derartiger Landschaftsbestandteile bedarf meist einer Erlaubnis der unteren Naturschutzbehörde.
Fällen von Gehölzen als Eingriff in Natur und Landschaft gem. § 14 Abs. 1 Nr. 7 NatSchG
Die Beseitigung oder wesentliche Änderung von landschaftsprägenden Hecken, Baumreihen, Alleen, Feldrainen und Feldgehölzen können Eingriffe in Natur und Landschaft darstellen.
Deshalb sollten Sie sich im Vorfeld derartiger Maßnahmen mit Ihrer unteren Naturschutzbehörde in Verbindung setzen.
Fällen von Bäumen im Siedlungsgebiet
Bäume können im Rahmen der Festsetzungen eines Bebauungsplanes oder eines Baumkatasters zu erhalten sein. Nähere Auskünfte hierüber holen Sie bitte bei der zuständigen Gemeinde- oder Stadtverwaltung ein.
Ostalbkreis auf Facebook
Zum Schutz der Daten und der Privatsphäre unserer Nutzer setzt www.ostalbkreis.de das bewährte Zwei-Klick-Verfahren ein.Der Nutzer hat die Möglichkeit, die Buttons manuell zu aktivieren und damit die Verbindung zu seinem bevorzugten Netzwerk herzustellen. Mit dem Klick auf einen der Buttons stimmen Sie der Übermittlung Ihrer Daten an den jeweiligen Betreiber des sozialen Netzwerks zu.
Ostalbkreis auf YouTube
Zum Schutz der Daten und der Privatsphäre unserer Nutzer setzt www.ostalbkreis.de das bewährte Zwei-Klick-Verfahren ein.Der Nutzer hat die Möglichkeit, die Buttons manuell zu aktivieren und damit die Verbindung zu seinem bevorzugten Netzwerk herzustellen. Mit dem Klick auf einen der Buttons stimmen Sie der Übermittlung Ihrer Daten an den jeweiligen Betreiber des sozialen Netzwerks zu.
Ostalbkreis auf Twitter
Zum Schutz der Daten und der Privatsphäre unserer Nutzer setzt www.ostalbkreis.de das bewährte Zwei-Klick-Verfahren ein.Der Nutzer hat die Möglichkeit, die Buttons manuell zu aktivieren und damit die Verbindung zu seinem bevorzugten Netzwerk herzustellen. Mit dem Klick auf einen der Buttons stimmen Sie der Übermittlung Ihrer Daten an den jeweiligen Betreiber des sozialen Netzwerks zu.
Ostalbkreis auf Instagram
Zum Schutz der Daten und der Privatsphäre unserer Nutzer setzt www.ostalbkreis.de das bewährte Zwei-Klick-Verfahren ein.Der Nutzer hat die Möglichkeit, die Buttons manuell zu aktivieren und damit die Verbindung zu seinem bevorzugten Netzwerk herzustellen. Mit dem Klick auf einen der Buttons stimmen Sie der Übermittlung Ihrer Daten an den jeweiligen Betreiber des sozialen Netzwerks zu.