Naturdenkmale (§ 28 BNatSchG, § 30 NatSchG)
Naturdenkmale sind Gebiete mit einer Fläche von bis zu 5 ha (flächenhafte Naturdenkmale) oder Einzelbildungen der Natur (Naturgebilde) deren Schutz und Erhaltung
- aus wissenschaftlichen, ökologischen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder
- wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit oder
- zur Sicherung und Entwicklung von Lebensgemeinschaften oder Lebensstätten bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten.
Die Naturdenkmale genießen den selben strengen Schutz wie Naturschutzgebiete. Auch bei ihnen darf nichts verändert werden, Beeinträchtigungen sind verboten.
Naturdenkmale können außergewöhnliche Felsformationen, Quellen, Wasserläufe, historisch bedeutsame oder wertvolle Bäume, sowie besondere Pflanzenvorkommen sein.
Zuständig für die Ausweisung sowie den Vollzug der Schutzverordnungen sind die untere Naturschutzbehörde bzw. die Großen Kreisstädte Aalen, Ellwangen und Schwäbisch Gmünd für ihre Gemarkungen.
Im Ostalbkreis sind insgesamt 697 Naturdenkmale ausgewiesen, wovon 397 flächenhafte Naturdenkmale mit einer Gesamtfläche von über 350 ha sind. Bei den restlichen Einzelbildungen handelt es sich überwiegend um Einzelbäume, Baumgruppen, Felsen, Quellen oder Höhlen.
Naturdenkmale können außergewöhnliche Felsformationen, Quellen, Wasserläufe, historisch bedeutsame oder wertvolle Bäume, sowie besondere Pflanzenvorkommen sein.
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