Krankenhilfe nach den Kinder- und Jugendhilfegesetz beantragen
Die Krankenhilfe deckt den im Einzelfall notwendigen Bedarf in voller Höhe. Die üblichen Zuzahlungen und Eigenbeteiligungen müssen Sie als gesetzlich Krankenversicherte im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten zahlen.
Hinweis: Das Jugendamt kann auch Beiträge für eine freiwillige Krankenversicherung übernehmen. Diese müssen angemessen sein.
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Fristen
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Hinweise
Rechtsbehelf
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Sie erhalten
- eine Hilfe zur Erziehung oder
- eine Eingliederungshilfe
Darunter fallen folgende Hilfen:
- Vollzeitpflege
- Heimerziehung oder sonstige betreute Wohnform
- intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
- Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung:
- in Vollzeitpflege,
- in Heimerziehung oder
- in einer sonstigen betreuten Wohnform
Sie müssen keinen zusätzlichen Antrag auf Krankenhilfe stellen. Diese wird Ihnen in der Regel zusammen mit der beantragten Jugendhilfeleistung zugesprochen.
Keine
Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.
Keine
Keine
- Widerspruch
- Nach erfolglosem Widerspruch Klage zum örtlich zuständigen Verwaltungsgericht
Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)
- § 40 Krankenhilfe
28.08.2023 Sozialministerium Baden-Württemberg
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