Adoptionsvermittlungsstelle
Die Aufgaben der "Adoptionsvermittlungsstelle" werden im Wesentlichen durch das Adoptionsvermittlungsgesetz (AdVermG) und das Adoptionsgesetz (BGB - Bürgerliches Gesetzbuch - Familienrecht -) bestimmt. Adoptionsvermittlung ist eine eigenständige Aufgabe der Jugendhilfe und hat zum Ziel, für verlassene oder zur Adoption freigegebene Kinder geeignete Adoptiveltern zu finden oder bei Stiefelternadoption die Beteiligten zu beraten und am gerichtlichen Verfahren mitzuwirken.
Auch die Mitwirkung bei Auslandsadoptionen fällt in den Zuständigkeitsbereich der Adoptionsvermittlungsstelle.
Die Adoption stellt das Wohl des Kindes in den Mittelpunkt. Das Kind und seine Bedürfnisse sind Ausgangsbasis und Ziel aller Bemühungen der "Adoptionsvermittlungsstelle".
Die Adoption soll dem Kind Geborgenheit und Zuwendung in einer neuen Familie sichern. Seine Lebensbedingungen sollen sich im Vergleich zur bisherigen Situation durch die Annahme so verbessern, dass eine stabile und gesunde Persönlichkeitsentwicklung erwartet werden kann.
Die Adoptionsvermittlung umfasst:
Die Adoption stellt das Wohl des Kindes in den Mittelpunkt. Das Kind und seine Bedürfnisse sind Ausgangsbasis und Ziel aller Bemühungen der "Adoptionsvermittlungsstelle".
Die Adoption soll dem Kind Geborgenheit und Zuwendung in einer neuen Familie sichern. Seine Lebensbedingungen sollen sich im Vergleich zur bisherigen Situation durch die Annahme so verbessern, dass eine stabile und gesunde Persönlichkeitsentwicklung erwartet werden kann.
Die Adoptionsvermittlung umfasst:
- die Vorbereitung und Unterstützung der leiblichen Eltern bei der Entscheidung zur Adoptionsfreigabe,
- ggf. die Vorbereitung des Kindes,
- die Beratung, Eignungsprüfung und Auswahl geeigneter Bewerber,
- die Vorbereitung der zukünftigen Adoptiveltern,
- die Kontaktanbahnung,
- die Begleitung über die Adoptionspflegezeit,
- die Nachbetreuung,
- die Beratung und Unterstützung der leiblichen Eltern nach der Adoptionsfreigabe,
- die Beratung und Unterstützung der adoptierten Kinder,
- die Beratung und Unterstützung der Adoptiveltern,
- die Mitwirkung im gerichtlichen Adoptionsverfahren bei Stiefelternadoption.
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