Frauen- und Kinderschutzeinrichtung
In der Frauen- und Kinderschutzeinrichtung des Ostalbkreises werden Frauen und deren Kinder aufgenommen, die einen vorübergehenden Zufluchtsort suchen, weil sie von ihrem Partner körperlich und seelisch misshandelt oder bedroht werden. Es können bis zu fünf Frauen Schutz und Sicherheit in der Einrichtung finden.
Jeder Frau steht mit ihren Kindern ein Zimmer zur Verfügung. Küche und sanitäre Einrichtungen werden gemeinsam mit anderen Bewohnerinnen genutzt. Ihre alltäglichen Aufgaben, wie einkaufen, kochen und waschen, organisieren die Bewohnerinnen selbst.Mütter bleiben für die Pflege, Aufsicht und Erziehung ihrer Kinder selbst verantwortlich.
Mit Hilfe von Beratungsgesprächen und Gruppenarbeit können Frauen in der Einrichtung Abstand von den erlebten Gewalttaten gewinnen und neue Lebensperspektiven entwickeln. Sie werden über ihre rechtlichen und finanziellen Möglichkeiten informiert und erhalten beim Erledigen von Formalitäten Unterstützung. Bei Bedarf wird weitergehende Hilfe anderer sozialer Einrichtungen vermittelt.
Die Mütter erhalten Beratung und Unterstützung bei der Erziehung ihrer Kinder. Dies ist deshalb besonders notwendig, da diese durch die miterlebten Gewalttaten meist ebenfalls stark belastet sind.
Die Aufnahme von Gewalt betroffener Frauen und ihrer Kinder erfolgt nach telefonischer Absprache und einem Aufnahmegespräch oder in Notfällen immer über die Polizei. Die Anschrift der Einrichtung ist geheim.
Das Büro des Frauenhauses ist Montag bis Freitag telefonisch von 9:00 bis 13:00 Uhr erreichbar, meist auch darüber hinaus.
Das bundesweite Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" ist 365 Tage im Jahr, 24 Stunden am Tag kostenfrei erreichbar.
Adresse
Landratsamt Ostalbkreis
Soziales
Frauen- und Kinderschutzeinrichtung des Ostalbkreises - Frauenhaus
Dienstgebäude:
Postfach 13 24
73503 Schwäbisch Gmünd
Telefon: 07171 2426
Telefax: 07171 604538
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