Ausbildungsförderung (BAföG/AFBG)
Informationen zum Schüler- und Aufstiegs-BAföG (sog. Meister-BAföG) für Sie im Überblick:
Die verschiedenen Anträge/Formulare finden Sie zum Download in unserem Formular-Center.
Schüler-BAföG
Nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) können Leistungen für den Lebensunterhalt und den Ausbildungsbedarf von Schülern gewährt werden.
Ausbildungsförderung wird geleistet:
- für Schüler ab Klasse 10 der weiterführenden allgemeinbildenden Schulen, Berufsfachschulen, einschließlich der Klassen aller Formen der beruflichen Grundbildung, sowie Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, sofern der Schüler nicht bei seinen Eltern wohnt und weitere Voraussetzungen erfüllt,
- für Schüler in Berufsfachschulklassen und Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, sofern sie in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln,
- für Schüler an Fach- bzw. Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt,
- für Schüler an Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen, Abendgymnasien und Kollegs,
- für Schüler an höheren Fachschulen und Akademien.
Für Studenten an Hochschulen sind die Studentenwerke zuständig.
Leistungen nach dem BAföG werden als individuelle Ausbildungsförderung gewährt, wenn dem Auszubildenden die für seinen Lebensunterhalt und seine Ausbildung erforderlichen Mittel anderweitig nicht zur Verfügung stehen. Die Leistungen werden in der Regel als Zuschuss gewährt.
Aufstiegs-BAföG (sog. Meister-BAföG)
Handwerker und Fachkräfte, die sich zu Technikern, Handwerks- oder Industriemeistern, Fachwirten oder Betriebswirten weiter qualifizieren wollen, können für die Vorbereitung auf ihren Fortbildungsabschluss Leistungen nach dem AFBG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz) erhalten. Je nachdem, ob es sich um eine Teilzeit- oder eine Vollzeitmaßnahme handelt, wird ein Maßnahmebeitrag und/oder ein Unterhaltsbeitrag gewährt.
Der Förderbetrag wird teilweise als Zuschuss bzw. Darlehen gewährt.
Zuständigkeiten
Name des Sachbearbeiters | Zuständigkeit (Anfangsbuchstabe des Nachnamens) | Telefon |
Frau Gloning | A, B, C, D, E , J, X, Y, Z | 07361 503-1591 |
Frau Meßmer | F, G, M, N, O, P, Q, R | 07361 503-1418 |
Frau Keibl | S, Sch, St, T, U, V, W | 07361 503-1421 |
Frau Vetter | H, I, K, L | 07361 503-1402 |
Sekretariat | 07361 503-1427 |