Heimaufsicht
Die stationären Einrichtungen der Altenhilfe und im Behindertenbereich sowie anbieterbetreute Wohngemeinschaften für ältere bzw. hilfsbedürftige Menschen im Landkreis unterliegen der Aufsicht durch das Landratsamt als untere Heimaufsichtsbehörde. Ihre Zuständigkeit erstreckt sich auf alle vorgenannten Einrichtungen und neuen Wohn-/Versorgungsformen in den Großen Kreisstädten, Städten und Gemeinden im Ostalbkreis.
Die Heimaufsicht unterstützt die Einrichtungen und Wohngemeinschaften in der Qualitätssicherung der Pflege und Betreuung und trägt durch Beratung, Anregungen und Hinweise auf Veränderungsmöglichkeiten dazu bei, die Selbstständigkeit und die Lebensqualität der Bewohner zu erhalten und zu verbessern. Sofern deren Wohl oder Interessen gefährdet sind und eine Beratung nicht zur Abhilfe führt, ordnet die Heimaufsicht die erforderlichen Maßnahmen an.Wir beraten Personen und Träger, die eine Einrichtung oder Wohngemeinschaft betreiben oder errichten wollen, über die personell, baulich und betrieblich zu erfüllenden Anforderungen. Des Weiteren werden die Bewohner und deren Interessenvertreter sowie andere Personen mit einem berechtigten Interesse über ihre Rechte und Pflichten informiert.
Jede Einrichtung bzw. Wohngemeinschaft wird von der Heimaufsicht in der Regel unter Beteiligung einer externen Pflegefachkraft einmal jährlich unangemeldet geprüft. Prüfungsinhalte sind u.a. die personelle Ausstattung, die baulichen Gegebenheiten, die Qualität der Betreuung und Pflege sowie die Mitwirkung der Bewohner. Die hygienischen Verhältnisse werden gesondert von Hygienefachkräften des Geschäftsbereichs Gesundheit geprüft.
Die Heimaufsicht prüft - z.B. auf Grund einer Beschwerde - auch anlassbezogen. Diese Kontrolle wird unangemeldet und auf Wunsch des Beschwerdeführers - wenn möglich - auch vertraulich durchgeführt.
Eine Übersicht über die im Ostalbkreis bestehenden stationären Einrichtungen der Altenhilfe finden Sie im Pflegeführer des Ostalbkreises. Dort können Sie auch Informationen über die Leistungen der Pflegeversicherung abrufen.
Weitere Informationen rund um das Thema Pflege und Versorgung erhalten Sie beim Pflegestützpunkt Ostalbkreis.
Kontakt
Tobias Witt
Stellv. Geschäftsbereichsleiter/in
Telefon: 07361 503-1510
Telefax: 07361 503-581510
Geschäftsbereich: Sicherheit und Ordnung
Zimmer Nr.: 358
Dienstgebäude:
Stuttgarter Straße 41
73430 Aalen
E-Mail an Tobias Witt
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