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Waffenrecht

Das Waffengesetz regelt, unter welchen Voraussetzungen der Umgang mit Waffen gestattet ist. Waffen im Sinne des Gesetzes sind insbesondere Schusswaffen, aber auch Hieb- und Stoßwaffen. Bestimmte andere Gegenstände sind den Waffen gleichgestellt. Für den Erwerb und die Ausübung der tatsächlichen Gewalt über eine Schusswaffe ist grundsätzlich eine Erlaubnis erforderlich.

Die Abgabe von Waffen oder Munition beim Landratsamt Ostalbkreis ist nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Zuständigkeit:

Kreisangehörige Gemeinden ohne die Großen Kreisstädte Aalen, Ellwangen und Schwäbisch Gmünd.





Kontakt


Petra Diepold
Teamleiter/in
Telefon: 07361 503-1515
Telefax: 07361 503-581515
Geschäftsbereich: Sicherheit und Ordnung
Fachrichtung: Waffen- und Sprengstoffrecht
Zimmer Nr.: 362
Dienstgebäude:
Stuttgarter Straße 41
73430 Aalen
E-Mail an Petra Diepold

Mehr zu diesem Thema


Online-Terminreservierung Geschäftsbereich Sicherheit und Ordnung

Externe Links


Landeskriminalamt Baden-Württemberg: Broschüre 'Sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition'