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Befähigungsschein zum gewerbsmäßigen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen beantragen

Wer als verantwortliche Person im Auftrag einer Erlaubnisinhaberin oder eines Erlaubnisinhabers mit erlaubnisbedürftigen, explosionsgefährlichen Stoffen umgeht, benötigt einen behördlichen Befähigungsschein zum Umgang und/oder Verkehr mit diesen explosionsgefährlichen Stoffen.

Verantwortliche Personen sind zum Beispiel:

  • Aufsichtspersonen, besonders Leiterinnen und Leiter entsprechender Betriebsabteilungen
  • Sprengberechtigte
  • Betriebsmeisterin oder Betriebsmeister
  • fachtechnisches Aufsichtspersonal in der Kampfmittelbeseitigung
  • Lagerverwalterin oder Lagerverwalter
  • Personen, die explosionsgefährliche Stoffe transportieren, diese im Rahmen des Transports anderen Personen aushändigen oder diese vom Transporteuer in Empfang nehmen

Inhaberinnen oder Inhaber eines Befähigungsscheines für den Umgang und/oder Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen können nur natürliche Personen sein.

  • persönliche Zuverlässigkeit
  • Fachkunde für die jeweils ausgeübte Tätigkeit
  • persönliche Eignung
  • Mindestalter: 21 Jahre
  • deutsche Staatsangehörigkeit oder Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates

Den Befähigungsschein zum Umgang und/oder Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen müssen Sie beantragen.

Formulare erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Kreispolizeibehörde. Geben Sie die Formulare persönlich bei der zuständigen Behörde ab.

Fügen Sie die erforderlichen Nachweise über Ihre Fachkunde bei.

Ein Befähigungsschein wird in der Regel auf fünf Jahre befristet. Zur Verlängerung müssen Sie rechtzeitig einen entsprechenden Antrag stellen.

  • ausgefüllte Antragsformulare
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Nachweis der Fachkunde
  • für den Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit:
    • bei Wohnsitz in Deutschland: Führungszeugnis
    • bei Wohnsitz im Ausland: Dokumente aus Ihrem Heimatland, die Ihre persönliche Zuverlässigkeit nachweisen

Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit kann die zuständige Stelle weitere Dokumente anfordern.

Die Gebühren für die Ausstellung betragen 100 € zzgl. Aufwand des Geschäftsbereichs Umwelt und Gewerbeaufsicht.

Die Gebühren für die Verlängerung betragen 60 €.

Diese können Sie bei der für Sie zuständigen Behörde erfragen.

keine

keiner

Stand: 30.01.2023 Verantwortlich: Umweltministerium Baden-Württemberg