Facebook
Youtube
Twitter
Instagram

Jagdschein - Ausstellung beantragen

Sie erhalten den Jagdschein als Jahresjagdschein für höchstens drei Jagdjahre oder als Tagesjagdschein für 14 aufeinanderfolgende Tage.

Sie müssen den Jagdschein während der Jagd bei sich haben.

Die Jagdscheine aller Bundesländer gelten im gesamten Bundesgebiet.

  • Mindestalter:
    • 18 Jahre (regulärer Jagdschein) beziehungsweise
    • 16 Jahre (Jugendjagdschein)
  • Jägerprüfung
  • Nachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung

Mit einem Jugendjagdschein dürfen Sie nur in Begleitung des Erziehungsberechtigten oder einer von dem Erziehungsberechtigten schriftlich beauftragten Aufsichtsperson jagen. Zudem muss die Begleitperson jagdlich erfahren sein.

Sie müssen den Jagdschein schriftlich beantragen.

Wenn Sie zum ersten Mal einen Jagdschein beantragen, sollten Sie persönlich bei der zuständigen Stelle erscheinen.

Die jagdrechtliche Zuverlässigkeit prüft die ausstellende Behörde vor der Erteilung des Jagdscheines.

Sie können den Antrag auch durch eine andere Person mit einer Vollmacht stellen.
Die bevollmächtigte Person muss dann sowohl Ihren als auch den eigenen Ausweis der zuständigen Stelle vorlegen.

Wenn keine Versagungsgründe bestehen, stellt die untere Jagdbehörde den Jagdschein aus.
Diesen können Sie dann persönlich oder durch eine bevollmächtige Person abholen.
Eine Zusendung auf dem Postweg ist ebenfalls möglich.

keine

  • Prüfungszeugnis der Jägerprüfung
  • Personalausweis
  • ein aktuelles Passfoto (muss nicht biometrisch sein)
  • Nachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung mit einer Deckung von mindestens:
    • 500.000 Euro für Personenschäden und
    • 50.000 Euro für Sachschäden

Diese Versicherung muss bis zum Ablauf des Jagdscheins gültig sein. Fügen Sie Ihrem Antrag immer die aktuelle Versicherungsbestätigung bei. Sie erhalten sie von Ihrer Versicherung.

Hinweis: Sie erhalten den Jagdschein nur für den Zeitraum, für den Sie die Versicherung abgeschlossen haben. Die Versicherungsgesellschaft kann der zuständigen Stelle den Nachweis auch direkt elektronisch übermitteln.

  • Jagdschein für 1 Jahr: 50,00 €
  • Jagdschein für 3 Jahre: 90,00 €
  • Zweitfertigung: 26,00 €
  • Ausländer/-Tagesjagdscheine: 40,00 €
  • Jugendjagdschein: 40,00 €
    jeweils zzgl. Jagdabgabe
  • Falknerjagdschein für 1 Jahr: 26,00 €
  • Falknerjagdschein für 3 Jahre: 52,00 €
    jeweils zzgl. Jagdabgabe

Sie benötigen zusätzlich zum Jagdschein eine Erlaubnis von der zur Jagdausübung berechtigten Person, in deren Jagdrevier Sie jagen möchten.

25.02.2022 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg




Ansprechpartner/in


Ulrike Gruber
Sachbearbeiter/in
Telefon: 07361 503-1498
Telefax: 07361 503-581498
Details E-Mail an Ulrike Gruber
Brigitte Harsch
Assistentin der Geschäftsbereichsleiterin
Telefon: 07361 503-1511
Telefax: 07361 503-581511
Details E-Mail an Brigitte Harsch

Öffnungszeiten


Montag
08:15-11:45, 14:00-16:00 Uhr
Dienstag
14:00-16:00 Uhr
Mittwoch
08:15-11:45 Uhr
Donnerstag
08:15-11:45, 14:00-18:00 Uhr
Freitag
08:15-11:45 Uhr