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Integration und Beratung von Ausländern

Sprachprobleme, Orientierungsschwierigkeiten oder dringende Fragen?
Das Kapitel Integration und Beratung nennt Ihnen hierfür zuständige Anlaufstellen.

Integrationskurse:

Seit 01.01.2005 sind staatliche Integrationsangebote für Zugewanderte gesetzlich geregelt. Den Kern staatlicher Integrationsmaßnahmen und -bemühungen bilden dabei die Integrationskurse, bestehend aus einem Sprachkurs zur Vermittlung ausreichender Sprachkenntnisse sowie einem Orientierungskurs zur Vermittlung von Wissen zur Rechtsordnung, Geschichte und Kultur in Deutschland. Ein Integrationskurs umfasst einen Basis- und einen Aufbausprachkurs von jeweils gleicher Dauer (insgesamt 600 Stunden) sowie einen Orientierungskurs (30 Stunden).
Ziel der Integrationskurse ist die Förderung der Integration von Migrantinnen und Migranten im Sinne gesellschaftlicher Teilhabe und Chancengleichheit. Weiterhin soll in einer Auseinandersetzung mit der Kultur, der Geschichte, mit den politischen Werten der Verfassung, mit der Rechtsordnung und den politischen Institutionen des demokratischen Rechtsstaates der positive Umgang mit der neuen Lebenswelt gefördert werden.

Teilnahmeberechtigt sind Ausländer, die erstmals eine Aufenthaltserlaubnis zu Erwerbszwecken, zum Zwecke des Familiennachzugs, aus humanitären Gründen oder als in anderen EU-Staaten langfristig Aufenthaltsberechtigte (§ 38 a AufenthG) erhalten. Wer keine einfachen Deutschkenntnisse besitzt, ist verpflichtet, an einem solchen Kurs teilzunehmen.
Wenn Sie bereits vor dem 1. Januar 2005 nach Deutschland eingereist sind, haben Sie zwar keinen Anspruch mehr auf einen Integrationskurs, Sie können aber auf Antrag zur Teilnahme an dem Kurs zugelassen werden. Außerdem kann die Ausländerbehörde Sie zur Teilnahme verpflichten, wenn Sie ein Anspruch auf Teilnahme an einen Integrationskurs haben und sich nicht zumindest auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen können. Ferner erfolgt die Verpflichtung wenn, ein besonderes Integrationsbedürfnis besteht oder Leistungen nach dem 2. Buch Sozialgesetzbuch bezogen werden.

Beratungsstellen:

Sowohl für Neuankömmlinge als auch für alteingesessene ausländische Mitbürger wird von einigen Einrichtungen im Ostalbkreis Unterstützung angeboten. Der Integrationskurs wird durch ein migrationsspezifisches Beratungsangebot ergänzt. Die Migrationserstberatung können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie sich noch keine drei Jahre im Bundesgebiet aufhalten, im Besitz eines Aufenthaltstitels sind und Beratungsbedarf haben.
Auskünfte erhalten Sie bei:

  • Caritas Ost-Württemberg
    Weidenfelder Straße 12
    73430 Aalen
    Telefon 07361 59052
  • Diakonische Bezirksstelle Schwäbisch Gmünd
    Frau Carola Hauk
    Werrenwiesenstr. 28/2
    73525 Schwäbisch Gmünd
    Telefon: 07171 68745

Für weitere Fragen können Sie sich gerne an Ihre Ausländerbehörde wenden.