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Allgemeines zur Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen (§ 27 bis 36 AufenthG)

Ehe und Familie stehen unter einem besonderen staatlichen Schutz (Art. 6 des Grundgesetzes). Dieser Schutz wirkt sich im Ausländerrecht u. a. in den Regelungen zur Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln zum Familiennachzug aus. Aufenthaltserlaubnisse werden zur Herstellung und Wahrung der familiären Lebensgemeinschaft in Deutschland erteilt.

Für den Familiennachzug zu freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern sowie zu Deutschen gibt es Sonderregelungen. Bitte wenden Sie sich daher an Ihre Ausländerbehörde.




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