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Kulturelle Bildung

Förderprogramme im Bereich Kulturelle Bildung

Zusammenbringen

Antragstellung: Neuauflage für 2024 geplant.
Antragsberechtigt: Einrichtungen, Institutionen und Akteure, die der Abteilung Kunst des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg zuzuordnen sind
Schwerpunkt: Gefördert werden Maßnahmen, um Fachvernetzungstreffen vorzubereiten, durchzuführen und nachzubereiten/zu dokumentieren.
Fördersumme: 8.000 bis 50.000 Euro (mind. 10% Eigenanteil)
Förderinstitut: Zentrum für Kulturelle Teilhabe
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Künste öffnen Welten

Antragstellung: 01.08.-12.09.2024
Antragsberechtigt: Vereine, Initiativen, öffentliche Einrichtung etc. (mind. 3 Bündnispartner)
Schwerpunkt: Gefördert werden Projekte, die jungen Menschen auf dem Land Künste und Kultur zugänglich machen.
Förderinstitution: Kultur macht stark
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Kulturelle Vielfalt mit Musik

Antragstellung: ab Sommer 2024
Antragsberechtigt: Institutionen, Vereine, Verbände, Stiftungen, Bildungs-/ Jugendeinrichtungen sowie Projektgemeinschaften, individuelle Initiativen
Schwerpunkt: Gefördert werden musisch-kulturell orientierte Projekte für eine erfolgreiche Integration von Kindern und Jugendlichen.
Fördersumme: max. 7.500 Euro (20 %-Eigenanteil)
Förderinstitution: Liz Mohn Kultur- und Musikstiftung
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Kultur macht stark

Antragstellung: Laufend
Antragsberechtigt: Öffentliche Einrichtungen, Vereine etc. in einem Bündnis von mindestens 3 Bündnispartnern
Schwerpunkt: Gefördert werden außerschulische Angebote der kulturellen Bildung für bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche.
Förderinstitution: Kultur macht stark
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Weiterkommen

Antragstellung: aktuell nicht möglich.
Antragsberechtigt: Teams von mindestens drei Personen, die in einer Kultureinrichtung oder einem Kulturverein arbeiten, für die/den das MWK zuständig ist.
Schwerpunkt: Gefördert werden prozesshafte Vorhaben, die Kulturelle Teilhabe voranbringen wollen, um mehr Menschen die Möglichkeit zu geben, am kulturellen Leben teilzunehmen und es aktiv mitzugestalten.
Fördersumme: 5.000 bis 25.000 Euro
Förderinstitution: Zentrum für Kulturelle Teilhabe
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Europäische Kooperationsprojekte

Antragstellung: laufend
Antragsberechtigt: Kooperationsprojekte aus mindestens 3 Kultureinrichtungen.
Schwerpunkt: Gefördert werden Projekte in den Bereichen Publikumsentwicklung, soziale Inklusion, Nachhaltigkeit und Digitales oder mit einer internationalen Dimension, die zu den Querschnittsthemen Inklusion, Diversität, Geschlechtergerechtigkeit, Umwelt und Klimaschutz beitragen.
Fördersumme: Je nach Projektgröße von 200.000 Euro bis zu 2.000.000 Euro (max. 60 bzw. 80 % der Projektgesamtkosten)
Förderinstitution: Creative Europe Desk Kultur
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