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Allgemein

Allgemeine Förderprogramme Kultur

Allianz Foundation Förderprogramm

Antragstellung: Jährlich bis 15. Februar für Projekte ab dem 01. August desselben Jahres
Schwerpunkt: Förderung von Initiativen mit zivilgesellschaftlichem, ökologischem, kulturellem und künstlerischem Hintergrund. Ein Schwerpunkt liegt auf Projekten, die an der Schnittstelle dieser Bereiche arbeiten und einen systemischen Wandel anstreben.
Fördersumme: Förderung von 80.000 Euro bis 225.000 Euro
Förderinstitut: Allianz Foundation
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Projektförderung der Wüstenrot-Stiftung

Antragstellung: 1. Februar, 1. April, 1. August, 1. November jeden Jahres
Antragsberechtigt: Körperschaften des öffentlichen Rechts und Körperschaften
Schwerpunkt: Projektförderung in den Bereichen: Wissenschaft und Forschung; Lehre, Bildung und Erziehung; Kunst; Denkmalpflege; Pflege und Erhaltung von Kulturwerten
Förderinstitution: Wüstenrot-Stiftung
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KSB - Allgemeine Projektförderung

Antragstellung: 31. Januar und 31. Juli jeden Jahres
Antragsberechtigt: Kulturinstitutionen und Vereine
Schwerpunkt: Gefördert werden Projekte im Bereich Bildende und Darstellende Kunst, Literatur, Musik, Tanz, Film, Fotografie, Architektur oder Neue Medien mit internationalem Bezug.
Fördersumme: 50.000 bis 250.000 Euro (max. 80% der Projektgesamtkosten)
Förderinstitution: Kulturstiftung des Bundes
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Projektförderung der LBBW-Stiftung

Antragstellung: laufend
Schwerpunkt: Gefördert werden Projekte im Bereich Bildender Kunst für die ein Antrag mit einer kurzen Projektbeschreibung und einem Kosten- und Finanzierungsplan einzureichen sind
Förderinstitution: Stiftung Landesbank Baden Württemberg
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Projektförderung Mercator

Antragstellung: laufend
Schwerpunkt: Gefördert werden Projekte zu den Themen "Digitalisierte Gesellschaft", "Europa in der Welt", "Klimaschutz", "Teilhabe und Zusammenhalt"
Förderinstitution: Stiftung Mercator
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Projektförderung der Zeit-Stiftung

Antragstellung: laufend
Schwerpunkt: Gefördert werden Projekte, die Impulse in den Bereichen Wissenschaft, Kunst, Kultur, Bildung und im Bereich der Stärkung der Demokratie setzen.
Förderinstitution: ZEIT-Stiftung Ebelin und Gerd Bucerius
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Sonnenstunden

Antragstellung: Derzeit keine Antragstellung möglich
Antragsberechtigt: Öffentlich zugängliche, auch ehrenamtlich geführte, kulturelle Einrichtungen, die gemeinnützig oder Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, kulturgutbewahrende Einrichtungen, die ebenfalls gemeinnützig sind wie Museen, Bibliotheken und Archive, sowie gemeinnützige Projektträger mit eindeutig kultureller Ausrichtung
Schwerpunkt: Gefördert werden Veranstaltungen mit kulturellen Angeboten für Kinder und Jugendliche aus der Ukraine, insbesondere Formate, durch die Kinder und Jugendliche aus der Ukraine auch jungen Menschen aus Deutschland und anderen Ländern begegnen können.
Fördersumme: 1.000 bis 5.000 Euro
Förderinstitution: Kulturstiftung der Länder
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Ideenwettbewerb "Stärkung des Ehrenamts im Ländlichen Raum"

Antragstellung: Derzeit keine Antragstellung möglich
Antragsberechtigt: Lokale Bündnisse aus min. zwei verschiedenen Gruppen und / oder Vereinen
Schwerpunkt: Gefördert wird die Entwicklung, einmalige Umsetzung und Nachbereitung einer Qualifizierungsmaßnahme.
Fördersumme: 5.000 bis 25.000 Euro (max. 85% der Projektgesamtkosten)
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Entlastungen für Verein und Ehrenamt

Das Land Baden-Württemberg hat einen Leitfaden aufgelegt, der Vereine und das Ehrenamt durch Bürokratieabbau, Bürokratievermeidung und bessere Rechtsetzung entlasten soll.
Zum Leitfaden

Förderaufruf zur Stärkung des ehrenamtlichen Engagements

In ländlichen Räumen tragen viele Menschen durch ihr ehrenamtliches Engagement zu einer lebendigen Gemeinwesenskultur bei. Kleine Vereine haben oft ungewöhnliche Ideen, wie sie ihre Struktur engagierter gestalten, ihre Mitglieder motivieren, das Gemeinwesen demokratischer gestalten können.
Im Rahmen des Ideenfonds "Engagement in ländlichen Räumen stärken" können regionale Vereine und Initiativen gefördert werden, die gezielt lokale Impulse zur Demokratiestärkung umsetzen wollen und die aufgrund ihrer Struktur bisher für eine Förderung im Bundesprogramm nicht berücksichtigt werden konnten.
Eine Antragsstellung ist laufend möglich: Zum Förderaufruf

Culture Moves Europe

Antragstellung: bis Mai 2024
Antragsberechtigt: einzelne Kulturakteure - insbesondere Nachwuchskünstler - sowie Gastorganisationen aus den Bereichen Musik, bildende Kunst, literarische Übersetzung, Architektur, kulturelles Erbe, Design und darstellende Künste
Schwerpunkt: Gefördert wird die grenzüberschreiende Mobilität von Kunst- und Kulturschaffenden.
Fördersumme: bis zu 700 Euro plus Reisekosten, Unterkunft und Verpflegung
Förderinstitution: EU-Kommission in Kooperation mit dem Goethe-Institut
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Förderprogramm der LBBW-Stiftung

Antragstellung: Laufend
Schwerpunkt: Gefördert werden u.a. Projekte zur Förderung von Kunst und Kultur, für die ein Antrag mit einer kurzen Projektbeschreibung und einem Kosten- und Finanzierungsplan einzureichen sind. Im Vordergrund steht dabei die Förderung der Musik, der Literatur, der darstellenden und bildenden Kunst und ihrer Einrichtungen, die Förderung der Pflege und Erhaltung von Kulturwerten sowie die Förderung Kunstschaffender.
Zum Förderprogramm

Kunst und Kultur für Alle

Antragstellung: Fortlaufend möglich
Antragsberechtigt: Keine Einschränkungen
Schwerpunkt: Projekte im Bereich Kunst und Kultur, die Partizipation und Barrierefreiheit gewährleisten.
Fördersumme: bis zu 10.000 Euro
Förderinstitution: Aktion Mensch
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