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Bildende Kunst

Förderprogramme im Bereich Bildende Kunst

»WIR KÖNNEN KUNST«

Antragstellung: Ab September 2023
Antragsberechtigt: Bündnisse für Bildung bestehend aus mindestens drei Kooperationspartnern
Schwerpunkt: Gefördert werden Kunstprojekte lokaler Bündnisse im Bereich der Bildung für bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche, die von professionellen Bildenden Künstlerinnen und Künstlern durchgeführt werden.
Förderinstitution: Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler in Kooperation mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
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Projektförderung im Bereich Bildende Kunst

Antragstellung: bis 15. Mai und bis 15. November
Schwerpunkt: Gefördert werden Projekte, Publiaktionen oder offene Entwicklungsvorhaben von Mitgliedern und Zusammenschlüsse von Mitgliedern der VG Bild-Kunst aus dem Bereich Fotografie, Illustration und Design
Fördersumme: max. 8.000 Euro
Förderinstitution: Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst
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Stipendiumsförderung

Antragstellung: 15.02.2024
Antragsberechtigt: Bildende Künstlerinnen und Künstler, Künstlerinnen/Künstler-Duos sowie Mitglieder der VG Bild-Kunst Berufsgruppe I, die seit mindestens fünf Jahren im Hauptberuf als freischaffende bildende Künstlerinnen und Künstler tätig sind, ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben und die im Bewilligungszeitraum weder immatrikuliert noch angestellt sind (Minijobs sind zulässig).
Schwerpunkt: Das KUNSTFONDS_Stipendium will die konzentrierte künstlerische Arbeit und neue Ideen als nachhaltige Basis für das zukünftige freiberufliche Schaffen fördern.Für freiberufliche bildende Künstlerinnen und Künstler.
Fördersumme: 18.000 Euro für 6 Monate
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Künstlerprojekt

Antragstellung: 15.02.2024
Antragsberechtigt: Einzelne bildende Künstlerinnen und Küstler, Künstlerinnen/Künstler-Duos sowie Mitglieder der VG Bild-Kunst Berufsgruppe I, die seit mindestens fünf Jahren im Hauptberuf als freischaffende bildende Künstlerinnen und Künstler tätig sind, ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben und die im Bewilligungszeitraum nicht immatrikuliert sind. Der erforderliche Eigenanteil beträgt mindestens 10%.
Schwerpunkt: Gefördert wird die Realisierung eines zeitlich und inhaltlich abgrenzbaren künstlerischen Vorhabens mit dem Förderschwerpunkt der künstlerischen Produktion
Fördersumme: max. 30.000 Euro, mind. 5.000 Euro, mind. 10% Eigenanteil
Förderinstitution: Stiftung Kunstfonds
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Plattform-Förderung

Antragstellung: 31.01.2024
Antragsberechtigt: Einrichtungen und Organisationen zur zeitgenössischen bildenden Kunst in Deutschland mit überregionaler Wirkung, die seit mindestens 01.01.2021 an einem festen Standort bildende Kunst ausstellen, vermitteln oder Veranstaltungen zum künstlerischen Diskurs führen. Ebenso nicht ortsfeste Kollektive bildender Künstlerinnen und Künstler und Kunstakteure sowie soloselbständige Kuratorinnen und Kuratoren, die an wechselnden öffentlichen und überregional wirkenden Orten in Deutschland ausstellen, vermitteln oder Veranstaltungen unternehmen.
Schwerpunkt: Das Programm KUNSTFONDS_Plattformen fördert Einrichtungen und Orte, die zeitgenössische bildende Kunst präsentieren, vermitteln und somit am aktuellen Diskurs teilnehmen. Darüber hinaus werden experimentell-innovative Konzepte von Kollektiven und soloselbständigen Kuratorinnen und Kuratoren unterstützt, welche an analogen/physischen Orten/Plattformen stattfinden. Gefördert werden umfassende, auch mehrmonatig konzipierte Projektvorhaben, die z.B. Ausstellungen, Symposien, Konferenzen oder alternative Formate beinhalten.
Fördersumme: max. 80.000 Euro, mind. 10.000 Euro, mind. 20% Eigenanteil; Antragssumme über 50 % der Gesamtprojektkosten, Gesamtprojektkosten max. 160.000 €
Förderinstitution: Stiftung Kunstfonds
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PROJEKTFONDS BILDENDE KUNST

Antragstellung: Bis 13. Oktober 2023 für Projekte im Jahr 2024
Schwerpunkt: Gefördert werden Vorhaben wie die Entwicklung von Ausstellungen und diskursiven Formaten mit länderübergreifenden kooperativen Arbeitsstrukturen aus den Bereichen Bildende Kunst, Architektur, Design und Kunstvermittlung sowie interdisziplinäre Projekte.
Fördersumme: max. 25.000 Euro
Förderinstitution: Goethe-Institut
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Kreativ-Transfer

Antragstellung: derzeit keine Antragstellung möglich
Schwerpunkt: Gefördert wird die Teilnahme von Akteurinnen und Akteuren aus dem Gebiet der Bildenden Kunst an internationalen Messen und Festivals, um ihre Arbeiten zu präsentieren und neue Kontakte zu knüpfen.
Fördersumme: max. 2.500 Euro
Förderinstitution: Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
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Projektförderung Stiftung Kulturwerk

Antragstellung: Bis 15. September
Antragsberechtigt: Zusammenschlüsse von bildenden Künstlerinnen und Künstlern, Kunstvereine, Vereine und Stiftungen sowie Symposien und Fachtagungen mit überregionalem Charakter, die thematisch auf künstlerisch und kulturell relevante Themenbereiche ausgerichtet sind.
Schwerpunkt: Gefördert werden zeitlich und inhaltlich abgrenzbare Vorhaben im Bereich der bildenden Kunst.
Fördersumme: max. 12.500 Euro
Förderinstitution: Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst
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Förderung offener Entwicklungsvorhaben

Antragstellung: Jährlich bis 15. März
Schwerpunkt: Gefördert wird z.B. die Erschließung neuer eigener Ideen und künstlerischer Ansätze oder die Entwicklung und Vertiefung neuer künstlerischer Arbeitsweisen und -techniken.
Fördersumme: 2.400 Euro
Förderinstitution: Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst
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Publikationsförderung

Antragstellung: Jährlich bis 15. September
Schwerpunkt: Gefördert wird die Realisierung einer Publikationsvorhabens, dabei können die Themen der Publikationen fächerübergreifend erarbeitet und publiziert werden.
Fördersumme: max. 8.000 Euro
Förderinstitution: Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst
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