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Internetbasierte Zulassungsvorgänge (Stufe 4 - ab 01.09.2023)

Mit dem Inkrafttreten der Neufassung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung am 1. September 2023 und der damit einhergehenden Umsetzung von i-Kfz Stufe 4, kann das Verfahren der internetbasierten Fahrzeugzulassung vereinfacht werden.

So ist die Anmeldung eines Neuwagens, die Wiederzulassung, die Abmeldung, eine Umschreibung mit und ohne Halterwechsel (innerhalb und von außerhalb des Ostalbkreis) sowie eine Tageszulassung durchführbar.

Erstmals können auch juristische Personen die internetbasierte Fahrzeugzulassung nutzen. Fahrzeuge können unmittelbar nach der digitalen Zulassung am Straßenverkehr teilnehmen, als Nachweis dient der vorläufige Zulassungsnachweis, der am Ende des Zulassungsprozesses als PDF bereitgestellt wird. Neu ist auch die Tageszulassung sowie die Beantragung von Elektro-, Saison- und Oldtimerkennzeichen (H).

Weitere Informationen zur internetbasierten Fahrzeugzulassung:
Bundesministerium für Digitales und Verkehr - Internetbasierte Fahrzeugzulassung: So funktioniert "i-Kfz" (bund.de).
Digitale Fahrzeugzulassung für Großkunden über eine zentrale Großkundenschnittstelle (KBA Flensburg)


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