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Fahrerlaubnis – Herabsetzung des Mindestalters bei der Klasse AM auf 15 Jahre

Seit 28.07.2021 ist es möglich, die Fahrerlaubnis der Klasse AM ab dem 15. Lebensjahr zur erhalten.

Diese ist bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres nur für das Inland beschränkt.
Diese Beschränkung wird über die Schlüsselzahl 195 in den Führerschein eingetragen.