Fahrerlaubnis - Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU
Das Vereinigte Königreich ist zum 01.02.2020 aus der Europäischen Union ausgetreten. Vom Vereinigten Königreich ausgestellte Führerscheine bzw. erteilte Fahrerlaubnisse gelten in der Übergangszeit vom 01.02. bis 31.12.2020 nach wie vor und sind wie EU-Führerscheine zu behandeln.
Die Fahrerlaubnisse aus dem Vereinigten Königreich können daher wie bisher prüfungsfrei in eine deutsche Fahrerlaubnis umgeschrieben werden. Bei der Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis aufgrund eines im Vereinigten Königreich ausgestellten Führerscheins werden diese in der Übergangszeit mit der Umschreibung von EU-Führerscheinen gleichgestellt.
Nach der Übergangszeit ist beabsichtigt, das Vereinigte Königreich in die Anlage 11 zur Fahrerlaubnisverordnung (FeV) aufzunehmen.
Im Gegenzug hat das Vereinigte Königreich zugesagt, deutsche Führerscheine auch weiterhin prüfungsfrei umzuschreiben.
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