Güterkraftverkehr
Güterkraftverkehr ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 t haben. Der gewerbliche Güterkraftverkehr ist erlaubnispflichtig.
Werkverkehr ist gegeben, wenn im Rahmen des Güterkraftverkehrs Transporte für die eigenen Zwecke des Unternehmens durchgeführt werden, d.h. wenn beispielsweise die beförderten Güter im Eigentum des Unternehmens stehen oder von ihm verkauft, gekauft, vermietet, gemietet oder hergestellt worden sind. Werkverkehr ist im Gegensatz zum gewerblichen Güterkraftverkehr nicht erlaubnispflichtig.Adresse
Landratsamt Ostalbkreis
Straßenverkehr
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