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Dienstfahrerlaubnis - zivile Umschreibung beantragen

Eine dienstlich erworbene Dienstfahrerlaubnis können Sie in eine "zivile", das heißt allgemeine Fahrerlaubnis umschreiben lassen.

Mit einer Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr, der Bundespolizei und der Polizei dürfen Sie nur Dienstfahrzeuge fahren. Sie gilt nur für die Dauer des Dienstverhältnisses.

Achtung: Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Die Befristung betrifft aber nur das Führerscheindokument. Dies muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.

dienstlich erworbene Fahrerlaubnis

Der Antrag muss bei der für Führerscheinstelle Ihres Wohnortes schriftlich oder soweit dies von der zuständigen Behörde angeboten wird, als Online-Antrag gestellt werden. Bei einer schriftlichen Antragstellung erhalten Sie das Antragsformular bei der Führerscheinstelle. Dort können Sie auch den schriftlichen Antrag inklusive der erforderlichen Nachweise und Unterlagen einreichen. Das Antragsformular erhalten Sie vor Ort oder steht Ihnen, je nach Angebot, auch zum Download zur Verfügung.

Für den Online-Antrag nutzen Sie bitte den Link auf dieser Seite. Die erforderlichen Nachweise und Unterlagen können Sie im Rahmen des Online-Antrages als Dateianhang hochladen.

Gegen eine Extragebühr können Sie eine Expressbestellung beantragen. Die Wartezeit auf den neuen Führerschein verkürzt sich dadurch. Auskünfte erteilt Ihnen Ihre Behörde.

keine

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Dienstführerschein oder nach Ausscheiden aus dem Dienst eine Bescheinigung über den Besitz der Dienstfahrerlaubnis
  • ziviler Führerschein (wenn vorhanden)
  • ein Passfoto, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht (neuer Link: Fotomustertafel_2007_R13.indd (bundesdruckerei-gmbh.de))
  • Umschreibung mit Probezeit: EUR 39,60
  • Umschreibung ohne Probezeit: EUR 38,80

keine

Widerspruch

Informationen, wie der Widerspruch einzulegen ist (Form und Frist), erhalten Sie von der für zuständigen Stelle (Führerscheinstelle am Wohnort)

Verkehrsministerium Baden-Württemberg 08.12.2023




Adresse


Landratsamt Ostalbkreis
Fahrerlaubnisbehörde
Dienstgebäude:
Stuttgarter Straße 41
73430 Aalen
Telefon: 07361 503-1542
Telefax: 07361 503-581542
E-Mail senden So finden Sie zu uns Dienststelle Schwäbisch Gmünd
Außenstelle Hardt

Dienstgebäude:
Oberbettringer Straße 166
73525 Schwäbisch Gmünd
Telefon: 07171 32-4319
Telefax: 07171 32-584319
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