Häufige Fragen an die Fahrerlaubnisbehörde
Darf ich nach dem Umtausch auf den neuen EU-Führerschein nur noch Fahrzeuge bis 3,5 to fahren?
Nein. Jeder Fahrerlaubnisinhaber der Klasse 3 ist auch nach dem Umtausch berechtigt, Fahrzeuge bis 7,5 to zulässiges Gesamtgewicht mit entsprechendem Anhänger zu führen.Kann ich mit meinem Führerschein auch im Ausland fahren? Wann benötige ich einen internationalen Führerschein?
In allen europäischen Ländern kann man uneingeschränkt mit seinem deutschen Führerschein fahren. Die Fahrerlaubnisbehörde empfiehlt außerhalb der EU die Ausstellung eines Internationalen Führerscheins. Der Internationale Führerschein ist eine Übersetzung des nationalen Führerscheins, der für 3 Jahre ausgestellt wird. Die Gebühr beträgt 15,00 Euro. Zur Ausstellung des Führerscheins benötigt man ein biometrisches Passbild. Voraussetzung ist, dass Sie im Besitz eines neuen EU-Führerscheins sind.Was muss ich veranlassen, wenn mein Führerschein gestohlen wurde bzw. ich meinen Führerschein verloren habe?
Bei einem Diebstahl eines Führerscheins geben Sie bitte eine Diebstahlanzeige bei der Polizei auf. Legen Sie bitte die Diebstahlanzeige bei der Fahrerlaubnisbehörde vor. Kommen Sie während unserer Öffnungszeiten mit einem biometrischen Passbild und gültigen Ausweispapieren vorbei, damit Sie die Ausstellung eines Ersatzführerscheins beantragen können. Wir stellen Ihnen vorübergehend eine vorläufige Fahrberechtigung aus. Der Ersatzführerschein wird bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt und Ihnen gegen Abgabe der vorläufigen Fahrberechtigung ausgehändigt. Die Gebühr beträgt 36,00 Euro.Bei einem Verlust Ihres Führerscheins kommen Sie bitte mit den o. g. Unterlagen direkt bei der Fahrerlaubnisbehörde vorbei.
Besitzen Sie keine deutsche Staatsbürgerschaft, bitte eine Meldebescheinigung (max. 1/2 Jahr alt) vom Rathaus und ein gültiges Ausweisdokument mitbringen.
Gilt mein seitheriger Führerschein auch weiterhin in Österreich?
Grundsätzlich bleiben die alten Führerscheindokumente gültig. Dies kann auch in Österreich nicht beanstandet werden. Sollte Ihr Führerschein jedoch schlecht lesbar sein, bzw. sollte Ihr Lichtbild zwischenzeitlich undeutlich geworden sein, so empfehlen wir Ihnen die Ausstellung eines neuen EU-Führerscheins.Was muss ich veranlassen, wenn mein Führerschein vom Landratsamt Ostalbkreis ausgestellt wurde, ich aber zwischenzeitlich umgezogen bin, und bei der dortigen Fahrerlaubnisbehörde einen neuen Führerschein beantragen möchte?
Wir übersenden Ihnen auf Anfrage gerne eine Karteikartenabschrift. Mit diesem Auszug kann von Ihnen der neue Führerschein beantragt werden.Wie lange gilt mein ausländischer Führerschein in Deutschland?
Nach der internationalen Verordnung sind Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis berechtigt, nach Einreise 6 Monate in der Bundesrepublik Deutschland Kraftfahrzeuge der jeweiligen Art zu führen. Voraussetzung ist der rechtmäßige Erwerb der ausländischen Fahrerlaubnis.Bezüglich der Umschreibung der ausländischen Fahrerlaubnis stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Muss ich meine Adresse oder meinen Namen im Führerschein ändern?
Nachdem der Führerschein kein Ausweisdokument ist, muss der Name und die Adresse nicht geändert werden. Sollten Sie die Änderungen jedoch trotzdem wünschen, muss ein Kartenführerschein beantragt werden.Wie lange gilt meine Fahrerlaubnis der Klasse 2?
Die Fahrerlaubnis ist bis zum 50. Lebensjahr befristet. Dann muss die Verlängerung der Fahrerlaubnis mit Nachweisen der gesundheitlichen Eignung beantragt werden. Bitte setzen Sie sich direkt mit der Fahrerlaubnisbehörde in Verbindung.Adresse
Landratsamt Ostalbkreis
Fahrerlaubnisbehörde
Dienstgebäude:
Stuttgarter Straße 41
73430 Aalen
Telefon: 07361 503-1542
Telefax: 07361 503-581542
E-Mail senden So finden Sie zu uns Dienststelle Schwäbisch Gmünd
Außenstelle Hardt
Dienstgebäude:
Oberbettringer Straße 166
73525 Schwäbisch Gmünd
Telefon: 07171 32-4319
Telefax: 07171 32-584319
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