Elektrokleinstfahrzeuge
Elektrokleinstfahrzeuge sind beispielsweise Elektroscooter (E-Scooter/Elektroroller) und Segways.
Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung ist am 15. Juni 2019 in Kraft getreten. Mit ihr wurde eine gesetzliche Grundlage für die Verwendung dieser Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen geschaffen.
Freigabevermerk
Rechtsgrundlage
Erforderliche Unterlagen
Verfahrensablauf
Vertiefende Informationen
Voraussetzungen
Stand: 22.09.2021
Verantwortlich: Verkehrsministerium Baden-Württemberg
Erfragen Sie die erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle.
Haben Sie Zweifel, ob das von Ihnen gekaufte Elektrokleinstfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden kann oder ob Sie hierfür einen Führerschein benötigen?
Wenden Sie sich an Ihre zuständige Zulassungs- beziehungsweise Fahrerlaubnisbehörde.
allgemeine Informationen, die rechtlich nicht verbindlich sind:
- Sie sind im Besitz eines Elektrokleinstfahrzeugs und
- nutzen dieses im öffentlichen Straßenverkehr.
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