Kraftfahrzeug - Ummeldung mit Halterwechsel und Beibehalt des Kennzeichens beantragen
Der Tag der Zulassung/Umschreibung/Änderung ist der Tag, an dem die Zulassung/Umschreibung/Änderung in der Zulassungsbehörde erfolgt ist. Eine Vor- oder Rückdatierung einer Zulassung ist nicht möglich.
Hier erhalten Sie Informationen zur Umschreibung von einem anderen Landkreis in den Ostalbkreis mit Halterwechsel unter Beibehaltung des Unterscheidungskennzeichens (nur möglich bei Fahrzeugen im zugelassenen Zustand):
- Die Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. den Fahrzeugbrief
- Die Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. den Fahrzeugschein
- Hauptuntersuchungsbericht (bei abgelaufener Hauptuntersuchung oder wenn aus Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) nicht ersichtlich.)
- Neben der bekannten Hauptuntersuchung schreibt die StVZO für bestimmte Fahrzeuge zusätzlich eine Sicherheitsprüfung (SP) vor.
Bei der Zulassung eines SP-pflichtigen Fahrzeugs ist stets das aktuelle Prüfprotokoll sowie das dazugehörige Prüfbuch der Zulassungsbehörde mit vorzulegen. - Elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB - 7-stellige Referenznummer) - diese erhalten Sie bei Ihrer Versicherungsgesellschaft.
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer (siehe Download).
- Ihren Personalausweis oder Reisepass
Besitzen Sie keine deutsche Staatsbürgerschaft, bringen Sie bitte Ihren Reisepass mit gültiger Aufenthaltserlaubnis oder Ihren elektronischen Aufenthaltstitel im Scheckkartenformat mit. - Bei Firmen:
Einen Handelsregisterauszug bzw. die Gewerbeanmeldung und den Ausweis der unterschriftsberechtigten Person (evtl. eine Vollmacht beilegen). - Die Gebühr beträgt zwischen 17,60 Euro bis 31,60 Euro.
- Im Falle des Umtauschs des Fahrzeugbriefs in eine Zulassungsbescheinigung Teil II erhöht sich die Gebühr um 5,10 Euro.
Sie können nicht persönlich vorbeikommen?
hier: Eine Vollmacht für die Beauftragte/den Beauftragten (formlos, schriftlich) erteilen und Ihren Ausweis (Original oder in Kopie) beilegen.
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