ONLINE-Außerbetriebsetzung
Mit der Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung zum 01.01.2015 wird die internetbasierte Außerbetriebsetzung möglich. Deshalb werden ab 05.01.2015 bei allen Zulassungsvorgängen neue Stempelplaketten und Zulassungsbescheinigungen Teil I (Fahrzeugschein) verwendet, die jeweils über einen verdeckten Sicherheitscode verfügen. Somit ist eine Online-Außerbetriebsetzung ohne Besuch in der Zulassungsbehörde möglich.
Wichtige Voraussetzungen für eine Online-Außerbetriebsetzung sind:- Die Stempelplakette/n auf dem/den amtlichen Kennzeichenschildern ist/sind nach dem 01.01.2015 zugeteilt worden und somit mit einem Sicherheitscode versehen.
- Die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ist auf der Rückseite mit einem Sicherheitscode versehen.
- Sie müssen einen neuen Personalausweis besitzen und die Online-Ausweisfunktion freigeschaltet haben. Nähere Informationen finden Sie in der Broschüre "Alles Wissenswerte zum neuen Personalausweis".
Über den Button "Online-Außerbetriebsetzung" werden Sie auf die Eingabemaske der dvv.LaIKra weitergeleitet und können dort die Außerbetriebsetzung vornehmen.
... hier gelangen Sie direkt zur Online-Außerbetriebsetzung
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