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Handwerkerparkausweis beantragen

Mit dem Handwerkerparkausweisen können Sie Fahrzeuge Ihres Betriebes für die Dauer des Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.

Die Voraussetzungen sind von Kommune zu Kommune unterschiedlich.

Sie können den Antrag persönlich oder elektronisch stellen, ihn faxen oder mit der Post schicken.

keine

  • Kopie der Handwerkskarte oder Kopie der Gewerbeanmeldung
  • Kopie des Fahrzeugscheins

Gegebenfalls weitere Unterlagen. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.

Unterschiedlich je nach Zahl der Fahrzeuge, Gültigkeitsdauer und Geltungsbereich

Die Originalgenehmigung gilt jeweils nur für das genutzte Fahrzeug und muss gut sichtbar im Fahrzeug ausgelegt werden.

Die Regelungen der Straßenverkehrs-Ordnung werden durch die Ausnahmegenehmigung nicht außer Kraft gesetzt.

Widerspruch

02.08.2023 Verkehrsministerium Baden-Württemberg