Baustellen (Fahrbahnsperrung, Gehwegsperrung, Gerüstaufstellung, Containerstellung etc.)
Vor Beginn von Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, müssen die Unternehmer/Bauunternehmer bei der Straßenverkehrsbehörde einen Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen stellen.
Der Antrag steht zum Download zur Verfügung. Er kann am PC ausgefüllt werden, muss aber dennoch ausgedruckt und handschriftlich unterschrieben werden.
Anträge sind spätestens 2 Wochen vor Beginn der Baumaßnahme vollständig ausgefüllt beim Landratsamt per E-Mail oder Fax zu stellen; ansonsten kann die termingerechte Anordnung der Maßnahme nicht garantiert werden.
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