Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen - Erlaubnis beantragen
Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen nehmen diese in der Regel mehr als verkehrsüblich in Anspruch. Wer eine Veranstaltung auf einer öffentlichen Straße durchführen will, benötigt daher eine spezielle Erlaubnis.
Eine solche Erlaubnis benötigen Sie vor allem für folgende Veranstaltungen:
- motorsportliche Veranstaltungen mit Krafträdern
- Rennen mit Kraftfahrzeugen
- Rallye-Sonderprüfungen
- Oldtimer-Veranstaltungen
- Radrennen
- Triathlon-Veranstaltungen
- Volksradfahren
- Fußmärsche
- Staffelläufe
- Volkswandern
- Umzüge
- Straßenfeste
- Traditionsveranstaltungen
- Märkte
Tipp: Größere Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum müssen Sie sorgfältig planen und durchführen, zum Beispiel im Hinblick auf Sicherheits- oder Umweltschutzmaßnahmen. Je nach Veranstaltungstyp unterscheiden sich die Anforderungen stark. Besprechen Sie die Einzelheiten daher jedenfalls mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde.
- Die Durchführung der Veranstaltung auf öffentlichen Straßen lässt sich mit dem allgemeinen Verkehr vereinbaren.
- Die Strecken sind geeignet.
- Sie haben ausreichende Sicherungsmaßnahmen getroffen.
- Ein Veranstalter organisiert und führt die Veranstaltung verantwortlich durch.
- Es besteht ausreichender Versicherungsschutz.
- Andere betroffene Behörden haben keine Bedenken.
Sie müssen die Erlaubnis schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Ein Antragsformular erhalten Sie dort oder können es im Internet herunterladen.
Die Straßenverkehrsbehörde erarbeitet die Genehmigungsvoraussetzungen gemeinsam mit
- dem Veranstalter,
- den anderen von der geplanten Veranstaltung betroffenen Stellen und
- der Polizei.
Diese teilt sie einschließlich der Auflagen und Bedingungen dem Veranstalter in einem Bescheid mit.
- Nachweise über die Gewährleistung der notwendigen Voraussetzungen
- Benennung eines Adressaten sowie eines Verantwortlichen
- Teilnehmerlisten (wenn vorhanden)
- Strecken-/Belegungspläne
- Terminpläne
je nach Umfang der Veranstaltung
Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.
je nach Art, Ort und Umfang der Veranstaltung bis zu zwei Monaten
Sie möchten öffentliche Verkehrsflächen auf andere Art über das Normalmaß hinaus nutzen? Das kann eine erlaubnispflichtige Sondernutzung nach dem Straßengesetz darstellen.
Stand: 31.03.2022
Verantwortlich: Verkehrsministerium Baden-Württemberg
Adresse
Landratsamt Ostalbkreis
Straßenverkehr
Dienstgebäude:
Stuttgarter Straße 41
73430 Aalen
Telefon: 07361 503-1531
Telefax: 07361 503-581531
E-Mail senden So finden Sie zu uns
Formulare
Veranstaltererklärung (bei Veranstaltungen, die direkt auf der Straße stattfinden) Bestätigung der Versicherungsgesellschaft über den Haftpflichtversicherungsschutz einer Veranstaltung (bei Umzügen, Volkswanderungen, Radtouristikfahrten, motorsportl. Veranstaltungen) Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichen Straßen und Plätzen nach § 29 StVO
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