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Fördern und Fordern

Der Gesetzgeber hat mit dem neuen SGB II die Grundsätze "Fördern und Fordern" verbunden. Das bedeutet, dass Ihre Ansprüche auf finanzielle Leistungen davon abhängen, ob Sie eine der zahlreichen Fördermöglichkeiten annehmen. Sie sollen also Ihre Chancen wahrnehmen und nutzen! Wir unterstützen Sie umfassend dabei, einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz zu finden.

Seit dem 1. August 2006 sind die Jobcenter nach § 44b Sozialgesetzbuch II (ARGEn) aufgefordert allen Arbeitslosen, die in den vergangenen zwei Jahren weder Arbeitslosengeld noch Bürgergeld oder Sozialgeld bekommen haben, unverzüglich Leistungen zur Eingliederung in Arbeit anzubieten.

Ihre aktuelle Situation ist ausschlaggebend für die individuellen Förder- und Vermittlungsleistungen, die wir Ihnen anbieten. Aber auch Ihre Eigeninitiative ist gefragt. Wir setzen voraus, dass Sie sich selbst bewerben und zumutbare Beschäftigungen annehmen, auch wenn sich diese von Ihrer früheren Tätigkeit unterscheiden oder der Arbeitsort weiter entfernt ist.

Der wichtigste Begleiter bei der Suche nach Arbeit ist der persönliche Ansprechpartner (pAP), der Ihnen von Anfang an beratend zur Seite steht. Er ist zuständig für die individuelle Gestaltung Ihrer Förder- und Vermittlungsleistungen.

"Was" kann er/sie für Sie tun?

  • bietet Ihnen Unterstützung und Beratung bei der Beschäftigungssuche
  • schließt mit Ihnen und mit jedem Arbeitsuchenden in Ihrer Bedarfsgemeinschaft eine Eingliederungsvereinbarung ab
  • vermittelt Stellenangebote
  • vereinbart notwendige Förderleistungen
  • informiert Sie über weitergehende Beratungsangebote und Dienstleistungen.

Welche Hilfen können Sie bekommen?

Wir unterstützten Sie dabei, einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz zu finden. In einem ausführlichen Gespräch erarbeitet Ihr persönlicher Ansprechpartner gemeinsam mit Ihnen eine Eingliederungsvereinbarung. Darin:
  • werden alle Schritte festgelegt, die Ihre Chancen auf dem Ausbildungs-, oder Arbeitsmarkt erhöhen
  • werden nach den Grundsätzen "Fördern und Fordern" die Eingliederungsleistungen und Ihre persönlichen Aufgaben und Pflichten festgehalten

Die einzelnen Schritte der Eingliederungsvereinbarung überprüfen Sie regelmäßig gemeinsam mit Ihrem persönlichen Ansprechpartner und passen Sie gegebenenfalls an. Erfüllen Sie Ihren Teil der Vereinbarung nicht, kann das Bürgergeld gekürzt werden.

"Fördern" - Was bedeutet das im Einzelnen für Sie?

Es gibt eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten, wie z. B.:
  • umfangreiche Bewerbungshilfen
  • finanzielle Hilfen bei der Aufnahme einer Arbeitstätigkeit, oder Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit
  • gezielte Qualifizierungsmaßnahmen
  • geeignete Arbeitsgelegenheiten
  • ehrenamtliche Tätigkeiten.
  • Mit einer Fördermaßnahme, die exakt auf Ihre Situation zugeschnitten ist, verbessern Sie Ihre beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten. Somit erhöhen Sie Ihre Chance auf einen geeigneten Ausbildungs-, oder Arbeitsplatz.

Haben Sie persönliche Probleme, die Sie daran hindern, eine Arbeit zu beginnen?

Auch dafür gibt es qualifizierte Hilfe, wie z. B.:
  • Hilfen bei der Beschaffung einer Kinderbetreuungsmöglichkeit
  • Schuldnerberatung
  • psychosoziale Beratung
  • Suchtberatung

"Fordern" - Was müssen Sie selbst tun?

Um möglichst schnell eine Arbeitsstelle zu bekommen, sollten Sie sich eigeninitiativ bewerben und jede zumutbare Beschäftigung annehmen, auch wenn
  • sich diese von Ihrer früheren Tätigkeit oder Ausbildung unterscheidet, oder
  • der Beschäftigungsort weiter entfernt ist.