Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung beantragen
Jugendliche und junge Volljährige können eine intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung in Anspruch nehmen. Sie eignet sich bei Problemen in einer schwierigen Familiensituation oder bei sozialer Benachteiligung. Die Hilfe konzentriert sich ganz auf die Betroffenen. Sie bezieht, wenn möglich, deren soziales Umfeld mit ein.
Die Einzelbetreuung soll den Betroffenen helfen,
- mit ihrer Lage umzugehen,
- Selbstbewusstsein und Perspektiven zu entwickeln und
- Konflikte selbständig zu lösen.
Abhängig vom Einzelfall.
Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle, welche konkreten Voraussetzungen vorliegen müssen.
Wenden Sie sich an die zuständige Stelle und schildern Sie die Probleme mit Ihrem Kind. Jugendliche und junge Volljährige können sich auch selbst dorthin wenden. Die zuständige Stelle beurteilt den Fall und entscheidet, ob die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung eine geeignete Maßnahme ist. Sie hilft Ihnen bei der Beantragung und berät Sie auch über andere Hilfemöglichkeiten.
Wird die Hilfe bewilligt, erstellen alle Beteiligten gemeinsam einen Hilfeplan. Darin sind der Ablauf, die Ziele und die Dauer der Hilfe festlegt.
Das Jugendamt überprüft in regelmäßigen Gesprächen den Fortschritt der Hilfe.
keine
Klären Sie direkt mit dem Jugendamt ab , welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
Die Kosten der Hilfe trägt das Jugendamt.
keine
Bei der zuständigen Stelle zu erfragen.
- § 35 Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
18.11.2024 Sozialministerium Baden-Württemberg
Adresse
Landratsamt Ostalbkreis
Jugend und Familie
Allgemeiner Sozialer Dienst
Dienststelle Aalen
Dienstgebäude:
Stuttgarter Straße 41
73430 Aalen
Telefon: 07361 503-1454
Telefax: 07361 503-1080
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Dienststelle Schwäbisch Gmünd
Dienstgebäude:
Haußmannstraße 29
73525 Schwäbisch Gmünd
Telefon: 07171 32-4267
Telefax: 07171 32-4260
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Dienststelle Ellwangen
Dienstgebäude:
Sebastiansgraben 34
73479 Ellwangen
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Telefax: 07961 567-3456
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