Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II - Namensänderung melden
Änderungen Ihres Namens oder Firmennamens müssen Sie in Ihren Fahrzeugpapieren vermerken lassen.
Sie haben Ihren persönlichen Namen oder Ihren Firmennamen geändert.
Sie oder Ihre Vertretung müssen die Änderung möglichst schnell bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen.
Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde steht Ihnen dazu ein Formular zum Download oder ein Onlinedienst über das Internet zur Verfügung.
Die Zulassungsbehörde gibt die Änderungsmeldung automatisch an das zuständige Hauptzollamt weiter.
- Zulassungsbescheinigung Teil I oder alter Fahrzeugschein
- Zulassungsbescheinigung Teil II oder alter Fahrzeugbrief
- gültiger Personalausweis oder Reisepass; ersatzweise standesamtliche Dokumente (z.B. Heirats- oder Scheidungsurkunde)
- bei Vertretung: zusätzlich
- schriftliche Vollmacht
- gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
- bei minderjährigen Personen: zusätzlich Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten
- bei juristischen Personen/Firmen:
nach Verwaltungsaufwand: ab EUR 11,40
Hinweis: Die Kosten fallen auch dann an, wenn
- der alte Fahrzeugbrief noch nicht vollgeschrieben ist und
- als Folge der Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II die Zulassungsbehörde auch eine Zulassungsbescheinigung Teil I ausstellen muss.
Stand: 16.08.2021
Verantwortlich: Verkehrsministerium Baden-Württemberg
Geben Sie in der Ortswahl Ihren Hauptwohnsitz, den Betriebssitz oder Ort der Niederlassung ein.
Adresse
Landratsamt Ostalbkreis
Zulassungsbehörde
Dienstgebäude:
Stuttgarter Straße 41
73430 Aalen
Telefon: 07361 503-1435
Telefax: 07361 503-1486
E-Mail senden So finden Sie zu uns Dienststelle Schwäbisch Gmünd
Außenstelle Hardt
Dienstgebäude:
Oberbettringer Straße 166
73525 Schwäbisch Gmünd
Telefon: 07171 32-4300
Telefax: 07171 32-4311
E-Mail senden So finden Sie zu uns Dienststelle Ellwangen
Dienstgebäude:
Sebastiansgraben 34
73479 Ellwangen
Telefon: 07361 503-1435
Telefax: 07361 503-1486
E-Mail senden So finden Sie zu uns Dienststelle Bopfingen
Dienstgebäude:
Nördlinger Straße 7
73441 Bopfingen
Telefon: 07361 503-1435
Telefax: 07361 503-1486
E-Mail senden So finden Sie zu uns
Öffnungszeiten
Zulassungsbehörden Aalen und Schwäbisch Gmünd
| Montag | 07:30-14:00 Uhr |
| Dienstag | 07:30-14:00 Uhr |
| Mittwoch | 07:30-14:00 Uhr |
| Donnerstag | 07:30-17:30 Uhr |
| Freitag | 07:30-11:30 Uhr |
Eine vorherige Terminvereinbarung ist empfehlenswert. | |
Zulassungsbehörde Bopfingen
| Dienstag | 07:30-14:00 Uhr |
| Donnerstag | 07:30-12:00 Uhr |
Eine vorherige Terminvereinbarung ist empfehlenswert. | |
Zulassungsbehörde Ellwangen
| Montag | 07:30-14:00 Uhr |
| Mittwoch | 07:30-14:00 Uhr |
| Donnerstag | 14:30-17:30 Uhr |
| Freitag | 07:30-11:30 Uhr |
Eine vorherige Terminvereinbarung ist empfehlenswert. | |


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