Elektrokleinstfahrzeuge
Elektrokleinstfahrzeuge sind beispielsweise Elektroscooter (E-Scooter/Elektroroller) und Segways.
Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung ist am 15. Juni 2019 in Kraft getreten. Mit ihr wurde eine gesetzliche Grundlage für die Verwendung dieser Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen geschaffen.
- Sie sind im Besitz eines Elektrokleinstfahrzeugs und
- nutzen dieses im öffentlichen Straßenverkehr.
Haben Sie Zweifel, ob das von Ihnen gekaufte Elektrokleinstfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden kann oder ob Sie hierfür einen Führerschein benötigen?
Wenden Sie sich an Ihre zuständige Zulassungs- beziehungsweise Fahrerlaubnisbehörde.
Erfragen Sie die erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle.
allgemeine Informationen, die rechtlich nicht verbindlich sind:
Stand: 22.09.2021
Verantwortlich: Verkehrsministerium Baden-Württemberg
Adresse
Landratsamt Ostalbkreis
Zulassungsbehörde
Dienstgebäude:
Stuttgarter Straße 41
73430 Aalen
Telefon: 07361 503-1435
Telefax: 07361 503-1486
E-Mail senden So finden Sie zu uns Dienststelle Schwäbisch Gmünd
Außenstelle Hardt
Dienstgebäude:
Oberbettringer Straße 166
73525 Schwäbisch Gmünd
Telefon: 07171 32-4300
Telefax: 07171 32-4311
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Dienstgebäude:
Sebastiansgraben 34
73479 Ellwangen
Telefon: 07361 503-1435
Telefax: 07361 503-1486
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Dienstgebäude:
Nördlinger Straße 7
73441 Bopfingen
Telefon: 07361 503-1435
Telefax: 07361 503-1486
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Öffnungszeiten
Zulassungsbehörden Aalen und Schwäbisch Gmünd
| Montag | 07:30-14:00 Uhr |
| Dienstag | 07:30-14:00 Uhr |
| Mittwoch | 07:30-14:00 Uhr |
| Donnerstag | 07:30-17:30 Uhr |
| Freitag | 07:30-11:30 Uhr |
Eine vorherige Terminvereinbarung ist empfehlenswert. | |
Zulassungsbehörde Bopfingen
| Dienstag | 07:30-14:00 Uhr |
| Donnerstag | 07:30-12:00 Uhr |
Eine vorherige Terminvereinbarung ist empfehlenswert. | |
Zulassungsbehörde Ellwangen
| Montag | 07:30-14:00 Uhr |
| Mittwoch | 07:30-14:00 Uhr |
| Donnerstag | 14:30-17:30 Uhr |
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Eine vorherige Terminvereinbarung ist empfehlenswert. | |


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