Landschaftspflege und Vertragsnaturschutz
Unter Landschaftspflege versteht man:
- Schutz, Erhaltung und Entwicklung von Lebensräumen und der Landschaft als Lebensgrundlage und Erholungsraum.
- Schutz freilebender Tier- und Pflanzenarten und ihres Lebensraumes.
- Sicherung und Entwicklung der Kulturlandschaft unter Berücksichtigung der Belange des Naturschutzes.
Gefördert werden können:
- Vertragsnaturschutz (LPR Teil A) - insbesondere mit Landwirten
- Biotopgestaltung, Artenschutz, Biotop- und Landschaftspflege (LPR Teil B)
- Grunderwerb für Naturschutzzwecke (LPR Teil C)
- Investitionen und Dienstleistungen zum Zwecke des Naturschutzes und Landschaftspflege (LPR Teil D und E)
Nähere Informationen zur Landschaftspflegerichtlinie und zu FAKT/FIONA erhalten Sie unter den aufgeführten Links und beim Landschaftserhaltungsverband Ostalbkreis e.V..
Externe Links
FIONA - Flächeninformation und Online-Antrag
Landschaftspflegerichtlinie (LPR) - Infodienst Landwirtschaft - Ernährung - Ländlicher Raum
Landschaftspflegerichtlinie (LPR) - Infos des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirschaft
Landschaftspflegerichtlinie Förderperiode 2014-2020
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