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Schlachttier- und Fleischuntersuchung

Die Schlachttier- und Fleischuntersuchung (ehemals Fleischbeschau) umfasst die gesetzlich amtliche Untersuchung von Schlachttieren (Rinder, Kälber, Schweine, Schafe, Ziegen, andere Paarhufer, Einhufer und Gehegewild) vor und nach der Schlachtung, um festzustellen, ob das Fleisch für den menschlichen Verzehr geeignet ist.

Sie besteht aus
  • Schlachttieruntersuchung
    Untersuchung des lebenden Tieres

  • Fleischuntersuchung
    Untersuchung des Schlachtkörpers
Sie ist bei gewerblichen Schlachtungen und auch bei Hausschlachtungen zwingend für jedes einzelne Tier vorgeschrieben. Jede Schlachtung ist mindesten 48 Stunden vorher bei dem für den Schlachtort zuständigen amtlichen Tierarzt oder dem amtlichen Fachassistenten anzumelden, damit die Lebenduntersuchung ordnungsgemäß durchgeführt werden kann.

Wildschweine, Hausschweine, Einhufer und Dachse, deren Fleisch zum Verzehr für Menschen verwendet werden soll, werden grundsätzlich nach der Schlachtung auf Trichinen untersucht.

Die Schlachttier- und Fleischuntersuchung wird von einem amtlichen Tierarzt oder bei Hausschlachtungen von einem ausgebildeten amtlichen Fachassistenten Ihres Überwachungsbezirkes im Ostalbkreis durchgeführt. Dieser beurteilt das lebende Tier und ob das Fleisch für den menschlichen Genuss tauglich ist und in den Verkehr gebracht werden darf.
Welcher amtliche Tierarzt/Fachassistent für Ihren Wohnort zuständig ist, können Sie dem Dokument "Aufteilung der Tätigkeitsbereiche der amtl. Tierärzte und Fleischkontrolleure" entnehmen.

Sofern Gründe zur Beanstandung vorliegen, wird das Fleisch als untauglich erklärt und gekennzeichnet und gelangt so nicht in die Lebensmittelkette.

Die Kosten für die Schlachttier- und Fleischuntersuchungen werden nach der aktuellen Gebührenverordnung des Landratsamt Ostalbkreis erhoben.