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Tierschutz

Der Fachbereich ist zuständig:


  1. Ansprechpartner und Beratung in allen Fragen der tierschutzgerechten Tierhaltung und Tierschutz auch bei Hobbyhaltungen
  2. Erlaubnisse und § 11 TschG Genehmigungen:
    • Betrieb eines Tierheims
    • Einrichtung eines zoologischen Gartens bzw. Streichelzoos
    • Ausbildung von Hunden zu Schutzzwecken
    • Durchführung von Tierbörsen
    • Gewerbsmäßiges Züchten und Halten von Wirbeltieren
    • Gewerbsmäßiger Handel mit Wirbeltieren
    • Bekämpfung von Wirbeltieren als Schädlinge)
    • Tiertransporte im Rahmen einer wirtschaftlichen Tätigkeit
    • Gewerbsmäßiger Reit- oder Fahrbetrieb
    • Gewerbsmäßige Zurschaustellung von Tieren
    • Schlachten von Tieren
  3. Überwachung dieser erlaubnispflichtigen Betriebe
  4. Überwachung der landwirtschaftlichen Tierhaltungen
  5. Tierschutz beim Tiertransport
  6. Erteilung von Sachkundebescheinigungen für den Tiertransport
  7. Tierschutz beim Schlachten
  8. Stellungnahmen bei Stallbaugesuchen.