Tierschutz
Der Fachbereich ist zuständig:
- Ansprechpartner und Beratung in allen Fragen der tierschutzgerechten Tierhaltung und Tierschutz auch bei Hobbyhaltungen
- Erlaubnisse und § 11 TschG Genehmigungen:
- Betrieb eines Tierheims
- Einrichtung eines zoologischen Gartens bzw. Streichelzoos
- Ausbildung von Hunden zu Schutzzwecken
- Durchführung von Tierbörsen
- Gewerbsmäßiges Züchten und Halten von Wirbeltieren
- Gewerbsmäßiger Handel mit Wirbeltieren
- Bekämpfung von Wirbeltieren als Schädlinge)
- Tiertransporte im Rahmen einer wirtschaftlichen Tätigkeit
- Gewerbsmäßiger Reit- oder Fahrbetrieb
- Gewerbsmäßige Zurschaustellung von Tieren
- Schlachten von Tieren
- Überwachung dieser erlaubnispflichtigen Betriebe
- Überwachung der landwirtschaftlichen Tierhaltungen
- Tierschutz beim Tiertransport
- Erteilung von Sachkundebescheinigungen für den Tiertransport
- Tierschutz beim Schlachten
- Stellungnahmen bei Stallbaugesuchen.
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