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Anzeige und Registrierung von Tierhaltungen

Als vorbeugende Maßnahme gegen die Verbreitung von Tierseuchen schreiben diverse Verordnungen die Registrierungs- oder Genehmigungspflicht für verschiedene Tierarten vor:

  • Nutztier- und Hobbytierhaltung
    • Rinder
    • Schweine
    • Schafe
    • Ziegen
    • Einhufer (Pferde, Esel, Zebra und andere)
    • Geflügel (Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln, Laufvögel und sonstiges Geflügel)
    • sonstige Tiere (Alpakas, Lamas, Damwild, Rotwild, Wildschweine usw.)
  • Bienen
  • Fische
Dem Geschäftsbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung sind sowohl
  • die Aufnahme der Tierhaltung,
  • Änderungen in der Anzahl der gehaltenen Tierarten,
  • Aufgabe der Tierhaltung einzelner Arten oder
  • Aufgabe der gesamten Tierhaltung
anzuzeigen (Antrag zur Registrierung unter "Formulare" zum download).
Es ist dabei unbedingt erforderlich, dass Sie dem Antrag eine Kopie Ihres Personalausweises für die Unternehmensdatei der Landwirtschaftsverwaltung beifügen!
Im Anschluss an die Anzeige bekommen die Tierhalter eine Registriernummer zugewiesen.

Zu beachten ist, dass die Haltung einzelner Tierarten auch bei der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg anzuzeigen ist.

Weitere Infos zu den einzelnen Tierarten finden Sie unter Tierhaltungen.