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Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG

Im Jahr 2015 ist das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) in Kraft getreten, welches umfangreiche Regelungen zur Abgrenzung von Gebrauchtgeräten und Elektroaltgeräten sowie zu deren Verbringung enthält.

Der Export von nicht funktionsfähigen Geräten und von Geräten mit FCKW-haltigen Kältemitteln (Kühl-, Gefrier- und Klimageräte) ist verboten. Die Sonderabfallagentur Baden-Württemberg (SAA) hat ein Merkblatt mit Hinweisen zum Export von Elektro- und Elektronikgeräten sowie Beispielen einer Prüfliste zur Aufzeichnung der Funktionsfähigkeit der zu exportierenden Geräte herausgegeben.