Kreisfinanzen
Der Kreistag des Ostalbkreises hat in seiner Sitzung am 01.03.2011 beschlossen, die Doppik zum 01.01.2012 einzuführen. Kernpunkt der Reform zum Gemeindehaushaltsrecht ist die Umstellung von der bisherigen zahlungsorientierten Darstellungsform im kameralen Haushalt auf die vollständige Abbildung des Ressourcenverbrauchs und des Ressourcenaufkommens durch die Erfassung von Aufwendungen und Erträgen anstelle von Ausgaben und Einnahmen im doppischen Haushalt. Statt Aus- und Einzahlungen stehen im Ergebnishaushalt die Rechengrößen Aufwendungen und Erträge im Mittelpunkt, wobei erstere aber dennoch in der Finanzrechnung zur Überwachung der Finanzlage weiter berücksichtigt werden. Künftig ist der gesamte Ressourcenverbrauch, also auch die Abschreibungen auf das gesamte Vermögen, auszuweisen und zu erwirtschaften.
Mit der Einführung der Doppik wurde auch die Struktur des Haushalts geändert. Waren bisher die "Unterabschnitte" die maßgebenden Gliederungselemente im Haushaltsplan, wurden diese von im doppischen Haushalt von den sog. Produkten abgelöst. Unter Produkten werden sämtliche Verwaltungsleistungen verstanden, die innerhalb eines Geschäftsbereiches erbracht werden. Dieser Ansatz soll ermöglichen, die Leistungen der Verwaltung unter den Gesichtspunkten Mengen, Kosten, Zeit und Qualität zu betrachten und Ergebnisse für die Steuerung des Verwaltungshandelns 08.11.2016 verabschiedeten Haushalt 2017 legt der Ostalbkreis bereits seinen sechsten doppischen Haushalt vor.
Der doppische Haushaltsplan gliedert sich in mehrere aufeinander abgestimmte Teile:
- Im Ergebnishaushalt werden alle Erträge und Aufwendungen geplant - er ist damit mit dem seitherigen Verwaltungshaushalt vergleichbar. Hier werden die Kreisumlage, Gebühreneinahmen, Erstattungen, Personal- und Geschäftsaufwendungen, Hilfeleistungen, Abschreibungen usw. gebucht.
- Der Finanzhaushalt enthält alle ergebniswirksamen Zahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit (analog dem Ergebnishaushalt ohne z.B. Abschreibungen) und alle Ein- und Auszahlungen aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit (vergleichbar mit dem bisherigen Vermögenshaushalt). Im Finanzhaushalt sind z.B. die Beschaffung von beweglichem Vermögensgegenständen sowie Baumaßnahmen (Schulhaus- und Krankenhausbauten, Straßenbaumaßnahmen) veranschlagt.
- Die in Aktiva und Passiva gegliederte Bilanz stellt das Vermögen und die Schulden des Landkreises dar und entspricht damit der Vermögensrechnung.
Das Gesamthaushaltsvolumen beläuft sich
im Haushaltsjahr 2022 auf 870.553.175 Euro
im Haushaltsjahr 2021 auf 830.276.275 Euro
Die Steigerung beträgt somit
36.609.092 Euro = 4,41 %
Davon entfallen auf
2022 Euro |
2021 Euro |
+/- Euro |
Prozent | |
Ergebnishaushalt | 498.789.011 | 478.154.462 | 20.634.549 | 4,32 |
Finanzhaushalt | 32.363.848 | 42.690.154 | -10.326.306 | -24,19 |
Kernhaushalt | 531.152.859 | 520.844.616 | 10.308.243 | 1,98 |
Erfolgsplan Eigenbetrieb Immobilien | 8.106.126 | 8.131.368 | -25.242 | -0,31 |
Vermögensplan Eigenbetrieb Immobilien | 18.520.719 | 16.569.209 | 1.951.510 | 11,78 |
Wirtschaftspläne Eigenbetrieb Immobilien | 26.626.845 | 24.700.577 | 1.926.268 | 7,80 |
Erfolgsplan Kliniken Ostalb | 305.170.400 | 281.178.012 | 23.992.388 | 8,53 |
Vermögensplan Kliniken Ostalb | 7.603.071 | 3.553.070 | 4.050.001 | 113,99 |
Wirtschaftspläne Kliniken Ostalb | 312.773.471 | 284.731.082 | 28.042.389 | 9,85 |
Wirtschaftspläne Kliniken gesamt | 339.400.316 | 309.431.659 | 29.968.657 | 9,69 |
ergibt Gesamthaushaltsvolumen |
870.553.175 | 830.276.275 | 36.609.092 | 4,41 |
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